Pressestimmen: zu Kritik an Äußerungen Zypries in der Frankfurter Folter-Affäre
Berlin (ots)
"Die Ministerin hätte sich besser nicht dazu geäußert" Grüne Nickels zu Aussagen der Justizministerin in der Folter-Affäre. Rechtsexperten kritisieren Zypries scharf
Berlin. Mit scharfer Kritik haben Regierungspolitiker und Experten auf die Äußerungen von Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) zur Frankfurter Folter-Affäre reagiert. "Die Ministerin hätte sich besser nicht dazu geäußert", sagte die Grünen-Rechtsexpertin Christa Nickels. "Ich bedaure ihre Einlassungen sehr". Zypries hatte darauf hingewiesen, dass den Beamten im Fall Metzler ein "rechtfertigender Notstand" zugebilligt werden könnte. "Im Zweifel wird man die Polizisten freisprechen", hatte Zypries gesagt. Eine Sprecherin des Ministeriums betonte am Freitag, dass man keineswegs daran denke, am bestehenden Folterverbot zu rütteln.
So wie die Ministerin dürfe man nicht reagieren, sagte Nickels dem Tagesspiegel. Zypries hätte vielmehr die deutsche Rechtslage verteidigen müssen. Und die sei eindeutig. Auch der parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck, kritisierte Zypries Äußerungen indirekt. "Es gibt natürlich keine Rechtfertigung für Folter", sagte er dem Tagesspiegel. "Foltern ist auch in jedem Fall strafrechtliches Unrecht." Zugleich forderte Beck wie bereits andere Politiker vor ihm den Rücktritt des Vorsitzenden des Deutschen Richterbundes, Geert Mackenroth. Der hatte gesagt, dass Folter notfalls erlaubt sei, wenn damit Leben gerettet werden könne. Im Frankfurter Fall wird gegen den stellvertretenden Polizeipräsidenten ermittelt, weil er bei der Vernehmung des mutmaßlichen Mörders Magnus G. die Androhung von Gewalt angeordnet hat. Angeblich wollte er so das Versteck des Jungen herausfinden, weil noch Hoffnung bestand, dass dieser lebt.
Die Zypries-Äußerungen zu diesem Fall wertete der Berliner Rechtsprofessor Felix Herzog ebenfalls als "ganz problematisch". Es gelte der Paragraph 104 des Grundgesetzes, wonach "festgehaltene Personen () weder seelisch noch körperlich misshandelt werden" dürfen. Diesen Grundsatz dürfe man unter keinen Umständen aufweichen. Das Vorstandsmitglied des Deutschen Anwaltsvereins, Ulrich Schellenberg, wies darauf hin, dass alle Rechtfertigungen mit Notwehr oder Notstand sich nur auf Individuen beziehen könnten, aber niemals auf staatliches Handeln.
ots-Originaltext: Der Tagesspiegel
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