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Pressestimmen: zu Kritik an Äußerungen Zypries in der Frankfurter Folter-Affäre

Berlin (ots)

"Die Ministerin hätte sich besser nicht dazu
geäußert" Grüne Nickels zu Aussagen der Justizministerin in der
Folter-Affäre. Rechtsexperten kritisieren Zypries scharf
Berlin. Mit scharfer Kritik haben Regierungspolitiker und Experten
auf die Äußerungen von Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) zur
Frankfurter Folter-Affäre reagiert. "Die Ministerin hätte sich besser
nicht dazu geäußert", sagte die Grünen-Rechtsexpertin Christa
Nickels. "Ich bedaure ihre Einlassungen sehr". Zypries hatte darauf
hingewiesen, dass den Beamten im Fall Metzler ein "rechtfertigender
Notstand" zugebilligt werden könnte. "Im Zweifel wird man die
Polizisten freisprechen", hatte Zypries gesagt. Eine Sprecherin des
Ministeriums betonte am Freitag, dass man keineswegs daran denke, am
bestehenden Folterverbot zu rütteln.
So wie die Ministerin dürfe man nicht reagieren, sagte Nickels dem
Tagesspiegel. Zypries hätte vielmehr die deutsche Rechtslage
verteidigen müssen. Und die sei eindeutig. Auch der parlamentarische
Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck, kritisierte Zypries
Äußerungen indirekt. "Es gibt natürlich keine Rechtfertigung für
Folter", sagte er dem Tagesspiegel. "Foltern ist auch in jedem Fall
strafrechtliches Unrecht." Zugleich forderte Beck wie bereits andere
Politiker vor ihm den Rücktritt des Vorsitzenden des Deutschen
Richterbundes, Geert Mackenroth. Der hatte gesagt, dass Folter
notfalls erlaubt sei, wenn damit Leben gerettet werden könne. Im
Frankfurter Fall wird gegen den stellvertretenden Polizeipräsidenten
ermittelt, weil er bei der Vernehmung des mutmaßlichen Mörders Magnus
G. die Androhung von Gewalt angeordnet hat. Angeblich wollte er so
das Versteck des Jungen herausfinden, weil noch Hoffnung bestand,
dass dieser lebt.
Die Zypries-Äußerungen zu diesem Fall wertete der Berliner
Rechtsprofessor Felix Herzog ebenfalls als "ganz problematisch". Es
gelte der Paragraph 104 des Grundgesetzes, wonach "festgehaltene
Personen () weder seelisch noch körperlich misshandelt werden"
dürfen. Diesen Grundsatz dürfe man unter keinen Umständen aufweichen.
Das Vorstandsmitglied des Deutschen Anwaltsvereins, Ulrich
Schellenberg, wies darauf hin, dass alle Rechtfertigungen mit Notwehr
oder Notstand sich nur auf Individuen beziehen könnten, aber niemals
auf staatliches Handeln.
ots-Originaltext: Der Tagesspiegel

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Der Tagesspiegel
Thomas Wurster
Chef vom Dienst
Telefon:030-260 09-419
Fax: 030-260 09-622
Email:thomas.wurster@tagesspiegel.de

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