Der Tagesspiegel: Versicherungskunden müssen bis morgen Regressansprüche stellen
Berlin (ots)
Berlin. Verbraucher, die ihre Lebensversicherung vorzeitig gekündigt haben und jetzt zu viel gezahlte Versicherungsbeiträge zurückfordern, müssen sich sputen. Um einer eventuellen Verjährung vorzubeugen, sollten Kunden noch an diesem Samstag per Fax oder E-Mail eine Beschwerde beim Versicherungsombudsmann einreichen, schreibt der Tagesspiegel (Samstagausgabe). "Eine Beschwerde bei uns hemmt die Verjährung", bestätigte die Beschwerdestelle.
Obwohl der Bundesgerichtshof bereits im Oktober die Lebensversicherer verurteilt hatte, den Kunden nach einer vorzeitigen Kündigung ihrer Verträge einen Teil ihrer Beiträge zurückzuzahlen, ist bisher kaum Geld geflossen. Nur die Allianz-Lebensversicherung zahlt seit Anfang Dezember Betroffene aus. Die meisten anderen Versicherungsunternehmen wollen sich dagegen nach Informationen des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen (vzbv) bis zum nächsten Frühjahr Zeit lassen und erwägen, betroffene Kunden unter Hinweis auf die inzwischen eingetretene Verjährung abblitzen zu lassen. "Absolut inakzeptabel" sei das, sagte der Finanzexperte des vzbv, Manfred Westphal, dem Tagesspiegel. Die Versicherer müssten die höchstrichterlichen Urteile "innerhalb angemessen kurzer Zeit umsetzen", forderte Westphal. Die Verbraucherschützer gehen jetzt in die Offensive. Die Verbraucherzentrale Hamburg arbeitet bereits an einer Sammelklage gegen säumige Versicherungsunternehmen. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen will nach Informationen des Tagesspiegels Anfang nächsten Jahres die Protestaktionen gegen die Versicherer bundesweit koordinieren und plant weitere Maßnahmen.
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