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Gesellschaft für bedrohte Völker e.V. (GfbV)

Internationaler Tag der Pressefreiheit (3.5.): Presse- und Meinungsfreiheit in der Türkei

Presse- und Meinungsfreiheit in der Türkei:

  • GfbV-Memorandum zum Internationalen Tag der Pressefreiheit (3.5.)
  • GfbV fordert Freilassung aller Medienschaffenden aus den türkischen Gefängnissen
  • Kritische Berichterstattung darf nicht kriminalisiert werden

Zum Internationalen Tag der Pressefreiheit (3. Mai) veröffentlicht die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) ein Memorandum unter dem Titel "Presse- und Meinungsfreiheit in der Türkei garantieren!". Darin fordert die Menschenrechtsorganisation die Freilassung aller Journalistinnen und Journalisten aus den türkischen Gefängnissen. Die Regierung in Ankara müsse ferner alle Beschränkungen der Meinungs- und Pressefreiheit zurücknehmen. Kritische Berichterstattung und friedliche Meinungsäußerung dürften nicht kriminalisiert werden. Unabhängige Institutionen müssten diese grundlegenden Rechte garantieren.

"Diskussion über nationale Rechte der Angehörigen der kurdischen Volksgruppe und anderer Gemeinschaften sind keine Terrorpropaganda", erklärt Dr. Kamal Sido, Nahostexperte der GfbV. Medienschaffende, Politiktreibende und andere müssten das Recht haben, sich frei und ohne Angst in allen Medien zu äußern. Das gelte auch und vor allem für Belange der assyrischen/aramäischen, armenischen, christlichen, alevitischen und yezidischen Volksgruppen.

Den Putschversuch am 15. Juli 2016 hatte der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan als "ein Geschenk Gottes" bezeichnet. "In den ersten zwei Monaten danach wurden praktisch alle regierungskritischen Medien verboten, die zu großen Teilen der Bewegung um den im US-Exil lebenden Prediger Fethullah Gülen nahestanden", erinnert Sido. "Aber auch linke oder kurdische Medien wurden verboten." Das Verbot habe insgesamt 179 Medien betroffen: 53 Zeitungen, 34 TV-Kanäle, 37 Radio-Stationen, 20 Magazine, 6 Nachrichtenagenturen und 29 Verlage. 620 Medienschaffenden sei die Akkreditierung entzogen worden, manchen der Reisepass für ungültig erklärt. Das Vermögen der Medienhäuser sei an den Staat übergegangen. Zehntausende Menschen wurden verhaftet.

Die Gefängnisse in der Türkei sind immer noch überfüllt. "Die Amnestie, die das türkische Parlament Mitte April beschlossen hatte, gilt aber nicht für Medienschaffende, Oppositionelle und Angehörige der kurdischen Volksgruppe", kritisiert Sido. Nach Angaben von Reporter ohne Grenzen sind in der Türkei 22 Journalistinnen und Journalisten in Haft. Quellen in der Türkei sprechen sogar von bis zu 200. Anstelle einiger, die per Haftbefehl gesucht wurden und fliehen konnten, seien sogar Angehörige festgesetzt worden.

Seit 1994 wird jährlich am 3. Mai auf Verletzungen der Pressefreiheit und die grundlegende Bedeutung freier Berichterstattung für die Demokratie aufmerksam gemacht. "Der Internationale Tag der Pressefreiheit soll die Regierungen in der ganzen Welt daran erinnern, dass freie, pluralistische, unabhängige und alternative Medien unverzichtbar für alle demokratischen Gesellschaften sind", so Sido.

Das Memorandum "Presse- und Meinungsfreiheit in der Türkei garantieren!" können Sie über den Button unten herunterladen. Eine gedruckte Version können Sie in unserem Online-Shop kostenfrei bestellen.

Sie erreichen Dr. Kamal Sido unter k.sido@gfbv.de oder 01736733980.

Gesellschaft für bedrohte Völker
Postfach 2024
D-37010 Göttingen
Tel.: +49 551 499 06-21
Fax: +49 551 580 28
E-Mail:  info@gfbv.de
www.gfbv.de
Menschenrechtsorganisation mit beratendem Status bei den UN und mitwirkendem Status beim Europarat
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