Gesellschaft für bedrohte Völker e.V. (GfbV)
Minority SafePack-Initiative scheitert vor Gericht: Über eine Million Unterschriften ignoriert
Minority SafePack-Initiative gescheitert:
- Bedauerliches Gerichtsurteil gegen kulturelle Vielfalt Europas
- Aktuelle Maßnahmen zum Minderheitenschutz reichen keinesfalls aus
- EU führt einziges Instrument der direkten Bürgerbeteiligung ad absurdum
Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) bedauert das Scheitern der Minority SafePack-Initiative vor dem Gericht der Europäischen Union (EuG). „Diese enttäuschende Entscheidung erlaubt es den Staaten der EU, ihre Minderheiten weiter zu ignorieren und ihr Aussterben in Kauf zu nehmen“, kritisierte GfbV-Direktor Roman Kühn am heutigen Donnerstag in Berlin. „Denn anders als die EU-Kommission und das EuG behaupten, reichen die aktuellen Maßnahmen und Mittel keinesfalls aus, um die kulturelle Vielfalt Europas zu erhalten. Ganz im Gegenteil: Man sieht am Beispiel Polens wie eine einzelne Minderheit – in diesem Fall die deutsche – diskriminiert wird indem ihr der Deutschunterricht in den Schulen gekürzt wird. Das passiert, weil der polnischen Regierung die bundesdeutschen Positionen innerhalb der EU nicht passen.“
Über eine Million Bürgerinnen und Bürger aus zahlreichen Staaten der EU hatten sich der Initiative angeschlossen. Sie sprach EU-weite Empfehlungen zum Schutz und zur Förderung der kulturellen und sprachlichen Vielfalt aus. Dazu gehörten Förderprogramme für kleine Sprachgemeinschaften, die Gleichstellung staatenloser Minderheiten wie der Roma, die Schaffung eines Zentrums für Sprachenvielfalt sowie Forschung über den Mehrwert von Minderheiten in Europa. Der Schutz nationaler Minderheiten und die Förderung der kulturellen und sprachlichen Vielfalt sollten Ziele des EU-Fonds für regionale Entwicklung werden. „Die Kommission scheint nicht zu sehen, welche Chancen eine solche Förderung bieten würde. Stattdessen versteckt sie sich vor der Explosivität des Themas Minderheiten. Zuletzt diente es Putin als vorgeschobene Rechtfertigung für seinen völkerrechtswidrigen Angriff auf die Ukraine“, erinnerte Kühn.
Die Föderalistische Union Europäischer Nationalitäten, die Dachorganisation der europäischen Minderheiten, hatte den Prozess 2011 angestoßen. Die EU-Kommission verlangte schließlich, innerhalb eines Jahres eine Million Unterschriften für das Vorhaben zu sammeln. In mindestens sieben Ländern waren Schwellwerte zu erreichen, was sogar in elf Ländern gelang. Die letztlich gut 1,1 Millionen Unterschriften übergab die Initiative der Kommission im Januar 2020. Diese behauptete daraufhin, bereits genug für den Minderheitenschutz zu unternehmen. „Damit führt die EU ihr einziges Instrument der direkten Bürgerbeteiligung ad absurdum. Sie signalisiert den Bürgerinnen und Bürgern, dass ihre Anliegen keine Rolle spielen und Engagement sich nicht lohnt. Das spielt den Feinden der Demokratie in die Hände“, so Kühn weiter.
Sie erreichen Roman Kühn unter r.kuehn@gfbv.de oder 030/42804891.
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