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Börsen-Zeitung: Kommentar zum Entwurf des Kapitalmarktinformationshaftungsgesetzes von Angela Wefers: Haftung muss schmerzen

Frankfurt (ots)

Mit den Plänen zur Einführung einer persönlichen
Haftung von Managern für falsche oder unterlassene
Kapitalmarktinformationen hat die Bundesregierung Augenmaß bewiesen.
Der Entwurf des Kapitalmarktinformationshaftungsgesetzes, kurz
KapInHaG, sieht zwar mit vier Jahresgehältern eine erhöhte
Haftungsgrenze im Vergleich zu früheren Plänen des federführenden
Bundesfinanzministeriums vor, doch bleibt es bei einem Limit. Eine
unbegrenzte Haftung, wie sie das Verbraucherschutzministerium
durchsetzen wollte, hätte ein zu hohes Abschreckungspotenzial auf
Vorstände und Aufsichtsräte gehabt, solche Positionen noch zu
übernehmen, und das Haftungsrisiko nicht mehr versicherbar gemacht.
Bei den Wirtschaftsführern stößt das Vorhaben der Bundesregierung
auf wenig Gegenliebe. Die Ehrlichen müssten nun mit erhöhter Haftung
dafür büßen, dass einige längst verschwundene Hasardeure am Neuen
Markt Anleger betrogen haben. Doch diese Argumentation greift zu
kurz. Wer Gehälter nach US-Vorbild anstrebt, darf vor international
üblichen Haftungsverpflichtungen nicht Halt machen.
Immerhin muss der Manager vorsätzlich oder grob fahrlässig – auch
das sollte nicht vorkommen – falsche Informationen an den
Kapitalmarkt geben oder sie den Investoren verschwiegen haben. Eine
weitere Haftungsbegrenzung zieht das Bundesfinanzministerium mit der
Einschränkung der Gelegenheiten, bei denen es zu Fehlinformationen
kommen kann: Schriftliche Erklärungen in Jahres-, Zwischen- und
Quartalsberichten und Ad-hoc-Mitteilungen, mündliche Äußerungen bei
Hauptversammlungen sowie vom Unternehmen veranlasste
Informationsveranstaltungen wie Roadshows oder Analystenkonferenzen –
nur dafür gilt die Schadenersatzpflicht.
In allen Fällen sollten Investoren wie Analysten davon ausgehen
können, dass die dort verbreiteten Informationen sorgfältig geprüft
worden sind und sie nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig getäuscht
werden. Unterläuft Managern tatsächlich ein Fehler, dann hilft eine
berichtigende Ad-hoc-Meldung gegen mögliche Schadenersatzansprüche.
Unbedachte Äußerungen im privaten oder halb privaten Kreis, wie sie
vom Verbraucherschutzministerium ins Auge gefasst worden waren, sind
zu Recht nicht einbezogen worden. Die Haftungsverpflichtungen wären
damit kaum justiziabel.
Der von Berlin angepeilte Haftungsumfang ist hoch. Aber nur eine
spürbare Haftung zeitigt bei jenen Managern Wirkung, die etwas
Selbstverständliches unterlassen – den Eigentümer richtig zu
informieren. Eine wirksame Regelung verlangt allein schon ein
Finanzplatz, der international bestehen will.
(Börsen-Zeitung, 13.10.2004)
ots-Originaltext: Börsen-Zeitung

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