Rheinische Post: Wasserdruck
Düsseldorf (ots)
Von Klaus Peter Kühn
Wer Geld ausgibt, will auch ganz gern etwas dafür haben. Wenn die Wohltaten anderen zugute kommen, bremst das manchmal den Tatendrang. Deshalb bewegt sich beim vorbeugenden Hochwasserschutz so wenig: Von Wasser-Rückhalteräume am Oberlauf eines Flusses profitieren naturgemäß die Regionen flussabwärts. Die Frage drängt sich auf, ob es wirklich eine so gute Idee war, die Bändigung der immer öfter durch die begradigten Flussbetten tosenden Wassermassen den Ländern zu übertragen. Diese Zersplitterung der Zuständigkeiten sieht das vor wenigen Monaten bundesweit in Kraft getretene Hochwasserschutzgesetz vor. Natürlich lässt sich vor Ort am besten regeln, wie die Eigentümer der (bei Bedarf) dem Wasser preisgegebenen Flächen zu entschädigen sind. Der Ausgleich der Kosten hingegen muss über hunderte von Fluss-Kilometern hinweg, also überregional organisiert werden. Nur wenn hier bei den Instrumenten nachgebessert wird, kommt endlich Tempo in das Hochwasserschutz-Programm. Die im Gesetz festgelegten Fristen (fünf bis sieben Jahre) zur Festlegung von Überschwemmungsgebieten halten dem Wasserdruck wohl kaum stand.
Rückfragen bitte an:
Rheinische Post
Redaktion
Telefon: (0211) 505-2303
Original-Content von: Rheinische Post, übermittelt durch news aktuell