Öffnungsklausel vom Tisch
BZÄK zum GOZ-Kompromiss des Bundesgesundheitsministeriums
Berlin (ots)
Die Bundeszahnärztekammer begrüßt die Entscheidung von Bundesgesundheitsminister Rösler, keine Öffnungsklausel in der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) zu implementieren. "Damit ist eines unserer Hauptziele erreicht", so der Präsident der Bundeszahnärztekammer, Dr. Peter Engel. "Die aktuellen Verlautbarungen aus dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zu einer eingeplanten 6 prozentigen Honorarerhöhung wurden hingegen offensichtlich unter Spar-Maßgaben erstellt. Daher bekräftigt die Bundeszahnärztekammer ihre Forderung nach einer angemessenen Berücksichtigung der Kostensteigerung der letzten 23 Jahre. Der nun in Aussicht gestellte einstellige Honoraranstieg ist nach 23 Jahren Stillstand nicht hinnehmbar und widerspricht den Vorgaben des Zahnheilkundegesetzes sowie der Koalitionsvereinbarung", so Engel weiter.
Als Vertreter der deutschen Zahnärzteschaft auf Bundesebene setzte sich die BZÄK in unzähligen Gesprächen und Anhörungen mit BMG und gesundheitspolitischen Entscheidungsträgern intensiv für eine hohe Behandlungsqualität, die Wahrung der Patientenrechte und zugleich eine kostenbewusste und effiziente zahnmedizinische Versorgung ein. Die BZÄK war an der Erarbeitung des angekündigten GOZReferentenentwurfes ausschließlich mit fachlicher Expertise beteiligt. Zu den politischen Weichenstellungen wurde die BZÄK zwar gehört jedoch nicht aktiv eingebunden. Die BZÄK wandte sich dabei mit aller Entschiedenheit gegen die Einführung einer sogenannten Öffnungsklausel aber setzte sich auch für einen angemessenen Honorarzuwachs ein.
Hintergrund
Die bis heute gültige GOZ wurde 1987 entwickelt und trat zum 1. Januar 1988 in Kraft. Seit 23 Jahren wurde sie nicht aktualisiert und hinkt den wissenschaftlichen Entwicklungen, den zahnmedizinischen Leistungen und auch den wirtschaftlichen Entwicklungen hinterher. Seit Jahren forderte die deutsche Zahnärzteschaft deshalb, die GOZ zu aktualisieren.
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