Einschränkung der Arztwahl wäre ernste Verletzung der Grundrechte / BZÄK-Präsident Weitkamp wertet Regierungsplan als "Griff in die unterste Schublade politischen Kalküls"
Berlin (ots)
Als "ernste Verletzung der Grundrechte" wertet der Präsident der Bundeszahnärztekammer, Dr. Dr. Jürgen Weitkamp, die jetzt im "Spiegel" veröffentlichten Pläne von SPD-Spitzenpolitikern, die freie Arztwahl nach den kommenden Wahlen einzuschränken und den Gang zu Vertragsärzten der Krankenkassen mit niedrigeren Beiträgen zu belohnen. "Das Vertrauensverhältnis zwischen Zahnarzt und Patient ist unantastbar", stellt Weitkamp klar. Es könne nicht sein, dass den Versicherten der Gang zum Zahnarzt ihrer Wahl künftig verboten werde. "Diese Unverfrorenheit müsste eigentlich einen Sturm der Entrüstung unter den gesetzlich Krankenversicherten auslösen", so Weitkamp weiter. Er wertet solche Pläne als "Griff in die unterste Schublade politischen Kalküls" und fordert erneut eine Abkehr von immer neuen restaurativen Konzepten für das bestehende Gesundheitssystem hin zu einer dringend benötigten grundsätzlichen Reform.
Empört ist Weitkamp über einen weiteren Aspekt des Vorhabens: Nicht nur der jeweilige Arzt oder Zahnarzt sondern auch die geeignete Therapie dürfte nach den jetzt bekannt gewordenen Vorstellungen demnächst von der Krankenkasse bestimmt werden. "Ganz abgesehen von der fachlichen Fragwürdigkeit dieses Unterfangens stempelt ein solches Modell den Arzt oder Zahnarzt zum reinen Erfüllungsgehilfen einer Rotstiftpolitik, die im Einzelfall in direktem Widerspruch zum hippokratischen Eid stehen könnte", befürchtet Weitkamp. Die besondere Gefahr bei einer solchen Therapievollmacht der Kassen, die sich weiter primär an wirtschaftlichen Interessen zu orientieren hätten, liege auf der Hand: "Das medizinisch Sinnvolle und Machbare könnte hinter die finanziellen Vorgaben der Kassen treten."
Für Rückfragen: Frank Royer, Tel.: 030/ 40005-140 presse@bzaek.de
Original-Content von: Bundeszahnärztekammer, übermittelt durch news aktuell