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Bundeszahnärztekammer

Stellungnahme der Bundeszahnärztekammer zum geplanten Verbot von "Fluor" in Nahrungsergänzungsmitteln durch das belgische Gesundheitsministerium

Berlin (ots)

Neben einer ausgewogenen Ernährung, einer
zweckmäßigen Zahn- und Mundhygiene sowie der risikogerechten
zahnmedizinischen Betreuung sind Fluoride (Anmerkung der Redaktion:
wirksame Substanz in der zahnmedizinischen Prävention im Unterschied
zum Fluor als Halogen) ein wichtiger Eckpfeiler zahnmedizinischer
Prävention. Fluoride werden dazu in Zahnpasten, Spüllösungen und
jodiertem Kochsalz eingesetzt. Darüber hinaus sind Fluoride in
unterschiedlicher Konzentration im Trinkwasser, Mineralwässern sowie
in verschiedenen Nahrungsmitteln, insbesondere Fisch und
Fischprodukten, sowie Hülsenfrüchten und schwarzem Tee vorhanden. Der
Einsatz von Fluoriden in Mund- und Zahnpflegeprodukten wird in
Deutschland im Gesetz über den Verkehr mit Lebensmitteln,
Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und sonstigen
Bedarfsgegenständen (Lebensmittel und Bedarfsgegenständegesetz -
LMBG) geregelt. Darüber hinaus gilt die Kosmetikverordnung, welche
die Art und Menge der in Zahnpflegemitteln verwendeten
Fluoridwirkstoffe begrenzt. In ärztlichen und zahnärztlichen Praxen
verordnete und verwendete Fluoridtabletten, und Fluoridkonzentrate
unterliegen dem Arzneimittelgesetz.
Die Wirksamkeit von Fluoriden in der Kariesprophylaxe, wobei
Karies als Ergebnis des Einwirkens von Säuren aus den Plaquebakterien
auf den Zahnschmelz entsteht, erfolgt in verschiedenen Ebenen. So
bewirken sie zum einen eine Beförderung der Remineralisation
beginnender Kariesschäden durch Wiedereinlagerung von im Speichel
gelösten Mineralien. Weiterhin bewirken Sie durch Einlagerung in den
Zahnschmelz eine Erhöhung der Widerstandsfähigkeit gegenüber dem
Säureangriff der Bakterien. Ferner hemmen Fluoride den Stoffwechsel
der für die Kariesentstehung verantwortlichen Bakterien. Die Wirkung
der Fluoride entfaltet sich somit vornehmlich lokal auf der
Zahnschmelzoberfläche.
In Folge des zunehmenden Fluoridangebotes in Zahnpflegemitteln und
Nahrungsmitteln hat die Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und
Kieferheilkunde (DGZMK) "Empfehlungen zur Kariesprophylaxe mit
Fluoriden" bereits im Jahre 2000 überarbeitet und verabschiedet.
Diese sind Grundlage der Beratung der Patienten in den zahnärztlichen
Praxen und regeln die Anwendung von Fluoridpräparaten in den
Zahnarztpraxen. Bei Beachtung dieser Empfehlung sind Folgen einer
Überdosierung auszuschließen. Neuere wissenschaftliche Erkenntnisse
zur Toxikologie der Fluoride liegen derzeit nicht vor.
Die nachhaltigen und wissenschaftlich belegten Erfolge der
Kariesprophylaxe, insbesondere bei den Kindern und Jugendlichen,
welche Deutschland einen Spitzenplatz in der europäischen Kariesliga
verschafften, sind in einem wesentlichen Bereich auch auf den Einsatz
und die Wirksamkeit der Fluoride zurückzuführen. Die
Bundeszahnärztekammer weist darauf hin, dass veränderte Empfehlungen
zum Einsatz von Fluoriden sich negativ auf die Kariesentwicklung
auswirken. Grundsätzlich empfiehlt die Bundeszahnärztekammer allen
Patienten bei Einsatz von Fluoriden über die Mund- und
Zahnpflegeprodukte hinaus, eine Beratung durch den Zahnarzt in
Anspruch zu nehmen. Dieser erhebt entsprechend den o.g.
wissenschaftlichen Empfehlungen eine Fluoridanamnese, d.h. das
individuelle Angebot von Fluoriden für den Patienten, und legt auf
Grund des entsprechenden Kariesrisikos weitere Maßnahmen zum Einsatz
von Fluoriden fest.
Ansprechpartner:
Dr. Dietmar Oesterreich, 
Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer, 
Chausseestr. 13, 
10115 Berlin 
Tel.-Nr. 039954-22185 
Handy 0172-3810108

Original-Content von: Bundeszahnärztekammer, übermittelt durch news aktuell

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