Vorschaltgesetz ein verkapptes Notstandsgesetz?
Berlin (ots)
"Das von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt angekündigte Vorschaltgesetz läuft offenbar auf ein Notstandsgesetz hinaus." Die Bundeszahnärztekammer macht aus ihrer Empörung kein Hehl: "Wenn sich der Gesetzentwurf in der uns soeben vorgelegten Form bewahrheitet, wäre das Gesetz ein weiterer Akt offenkundiger Hilflosigkeit", so BZÄK Präsident Dr. Dr. Jürgen Weitkamp. Die durch falsche Organisation, sachfremde Leistungen und viel zu hohe Bürokratiekosten gebeutelte gesetzliche Krankenversicherung sei nicht dadurch zu konsolidieren, dass die Honorare eingefroren oder die Höchstpreise für zahntechnische Leistungen um zehn Prozent gekürzt werden, sagte Weitkamp. Dieses Vorschaltgesetz sei unter anderem der politische Preis für eine abgelaufene Legislaturperiode der Tatenlosigkeit, in der alle Mahnungen und Warnungen geflissentlich in den Wind geschlagen worden seien.
Mit dieser Extrem-Budgetierung wolle Super-Ministerin Schmidt Versicherte vor weiteren Belastungen bewahren. Weitkamp: "Sie provoziert damit aber zwangsläufig genau das, was sie angeblich nicht will, aber offenbar billigend in Kauf nimmt: Dass nämlich Leistungen, die betriebswirtschaftlich in der Praxis künftig nicht mehr zu erbringen sind, auch nicht mehr angeboten werden können." Es werde ein von keiner Seite gewünschter Niveauverlust eintreten, der besonders alle komplizierten und zuwendungsintensiven Behandlungen betreffe.
"Anstatt die Chancen zu nachhaltigen und zukunftsweisenden Entscheidungen zu nutzen, vergreift Frau Schmidt sich an der Tarifautonomie", beklagt Weitkamp: "Warum diktiert sie sämtliche Preise eigentlich nicht gleich selbst?" Die Bundesregierung provoziere mit ihrem Maßnahmenkatalog den Widerstand aller, die in diesem Land noch darauf setzten, dass es für gute Leistung auch ein angemessenes Honorar geben müsse. Leistungs- und Qualitätsbereitschaft sähen sich einer massiven Blockade ausgesetzt. "Die Folgen des Vorschaltgesetzes in der vorliegenden Form treffen Patienten wie Heilberufe gleichermaßen, weil die ökonomische Notwendigkeit zur Kompensation auf beider Rücken ausgetragen wird", fürchtet Weitkamp. Weiterer Ausblick: "Wenn auch die angekündigte Gesundheitsreform in 2003 wieder auf Reparieren statt Umbauen hinausläuft, hat sie ihren Anspruch schon im Ansatz verfehlt."
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