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Bundeszahnärztekammer

Vorschaltgesetz ein verkapptes Notstandsgesetz?

Berlin (ots)

"Das von Bundesgesundheitsministerin Ulla
Schmidt angekündigte Vorschaltgesetz läuft offenbar auf ein
Notstandsgesetz hinaus." Die Bundeszahnärztekammer macht aus ihrer
Empörung kein Hehl: "Wenn sich der Gesetzentwurf in der uns soeben
vorgelegten Form bewahrheitet, wäre das Gesetz ein weiterer Akt
offenkundiger Hilflosigkeit", so BZÄK Präsident Dr. Dr. Jürgen
Weitkamp. Die durch falsche Organisation, sachfremde Leistungen und
viel zu hohe Bürokratiekosten gebeutelte gesetzliche
Krankenversicherung sei nicht dadurch zu konsolidieren, dass die
Honorare eingefroren oder die Höchstpreise für zahntechnische
Leistungen um zehn Prozent gekürzt werden, sagte Weitkamp. Dieses
Vorschaltgesetz sei unter anderem der politische Preis für eine
abgelaufene Legislaturperiode der Tatenlosigkeit, in der alle
Mahnungen und Warnungen geflissentlich in den Wind geschlagen worden
seien.
Mit dieser Extrem-Budgetierung wolle Super-Ministerin Schmidt
Versicherte vor weiteren Belastungen bewahren. Weitkamp: "Sie
provoziert damit aber zwangsläufig genau das, was sie angeblich nicht
will, aber offenbar billigend in Kauf nimmt: Dass nämlich Leistungen,
die betriebswirtschaftlich in der Praxis künftig nicht mehr zu
erbringen sind, auch nicht mehr angeboten werden können." Es werde
ein von keiner Seite gewünschter Niveauverlust eintreten, der
besonders alle komplizierten und zuwendungsintensiven Behandlungen
betreffe.
"Anstatt die Chancen zu nachhaltigen und zukunftsweisenden
Entscheidungen zu nutzen, vergreift Frau Schmidt sich an der
Tarifautonomie", beklagt Weitkamp: "Warum diktiert sie sämtliche
Preise eigentlich nicht gleich selbst?" Die Bundesregierung
provoziere mit ihrem Maßnahmenkatalog den Widerstand aller, die in
diesem Land noch darauf setzten, dass es für gute Leistung auch ein
angemessenes Honorar geben müsse. Leistungs- und
Qualitätsbereitschaft sähen sich einer massiven Blockade ausgesetzt.
"Die Folgen des Vorschaltgesetzes in der vorliegenden Form treffen
Patienten wie Heilberufe gleichermaßen, weil die ökonomische
Notwendigkeit zur Kompensation auf beider Rücken ausgetragen wird",
fürchtet Weitkamp. Weiterer Ausblick: "Wenn auch die angekündigte
Gesundheitsreform in 2003 wieder auf Reparieren statt Umbauen
hinausläuft, hat sie ihren Anspruch schon im Ansatz verfehlt."
Für Rückfragen:
Frank Royer, Tel.: 030/ 40005-140 
presse@bzaek.de 
Bundeszahnärztekammer
Chausseestr. 13

Original-Content von: Bundeszahnärztekammer, übermittelt durch news aktuell

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