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Medien-Info: ver.di begrüßt Staatsangehörigkeitsreform der Ampel

Ver.di begrüßt Staatsangehörigkeitsreform der Ampel

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts, die heute mit den Stimmen der Ampelkoalition im Bundestag beschlossen wurde. „Wir freuen uns mit unseren Gewerkschaftsmitgliedern, dass jetzt endlich für alle Migrantinnen und Migranten, die Möglichkeit der Doppelstaatsangehörigkeit eröffnet wird und nicht nur für EU-Angehörige. Gerade die mit 2,8 Millionen Angehörigen größte Einwanderercommunity in Deutschland, die der türkeistämmigen, sah sich nach der alten Regelung diskriminiert, da der Verzicht auf den Herkunftspass Voraussetzung für eine Einbürgerung war“, so Rebecca Liebig, für Migration zuständiges ver.di-Bundesvorstandsmitglied. Deshalb seien immer noch 1,5 Millionen Türkeistämmige trotz langer Aufenthaltsdauer immer noch nicht eingebürgert.

Der Doppelpass und ein Anspruch auf Einbürgerung nach bereits fünf Jahren werde auch alle anderen Eingewanderten aus sogenannten Drittstaaten mit Angehörigen der EU gleichstellen. Angehörige der Drittstaaten machten einen Großteil der Beschäftigten mit ausländischem Pass aus. „Deshalb rufen wir unsere Gewerkschaftsmitglieder mit Migrationsbiografie auf, den deutschen Pass jetzt zu beantragen“, so Liebig. Denn: „Wer gleiche Bürgerrechte genießt, kann endlich politisch auf allen Ebenen mitentscheiden und hat auch auf dem Arbeitsmarkt bessere Aufstiegschancen.“ Damit die Anträge zügig bearbeitet werden, fordert ver.di die Bundesregierung und die Landesregierungen auf, die entsprechenden Rahmenbedingungen in den zuständigen kommunalen Behörden zu verbessern und zum Beispiel zentrale Einbürgerungsbehörden zu schaffen.

Zugleich kritisiert ver.di die Verschlechterung von Einbürgerungsbedingungen für Menschen, die unverschuldet nicht voll leistungsfähig sind, etwa Menschen mit Behinderungen oder deren pflegende Angehörige. „Sie haben keinen rechtlichen Anspruch mehr auf eine Einbürgerung, egal wie lange sie bereits in Deutschland leben, auch wenn sie längst einen dauerhaften Aufenthaltstitel erworben haben und sind deshalb künftig abhängig vom Ermessen der örtlichen Behörden. Das ist eine völlig unnötige Verschärfung, die die Ampel ins Gesetz geschrieben hat. Deshalb kommt es nun auf die Länder an, das Gesetz so umzusetzen, dass die Behörden ihr Ermessen konstruktiv nutzen und diesen Menschen, die unverschuldet aus Krankheitsgründen oder wegen einer Behinderung zeitweise oder dauerhaft nicht voll erwerbstätig sein können, großzügig Einbürgerungen erteilen - allein wegen des Gleichheitsgrundsatzes. In ihrem Entschließungsantrag haben die Ampelfraktionen ihnen genau diese Richtung gewiesen. Unverständlich, dass sie dies nicht gleich gesetzlich festgeschrieben haben“, so Liebig.

V.i.S.d.P.

Daniela Milutin 
ver.di-Bundesvorstand
Paula-Thiede-Ufer 10
10179 Berlin

Tel.: 030/6956-1011, -1012
E-Mail:  pressestelle@verdi.de
 www.verdi.de/presse
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