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ver.di-Medien-Info: Novelle des Postgesetzes: 20-Kilo-Grenze für Pakete muss kommen

Novelle des Postgesetzes: 20-Kilo-Grenze für Pakete muss kommen

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) kritisiert, dass die Regierungskoalition in ihrer Einigung zur Novelle des Postgesetzes noch keine klare Vorgabe machen, dass Pakete in der Ein-Personen-Zustellung nicht schwerer als 20 Kilogramm sein dürfen. „Damit lässt die Koalition eine Chance für besseren und verbindlichen Gesundheitsschutz der Beschäftigten verstreichen“, sagte die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Andrea Kocsis. „Jetzt ist der Bundesarbeitsminister gefordert. Er muss in der entsprechenden bis zum Jahresende vorzulegenden Verordnung festlegen, dass beispielsweise eine Sackkarre kein geeignetes Hilfsmittel ist, um Pakete mit mehr als 20 Kilogramm Gewicht in der Ein-Personen-Zustellung zu befördern.“ Damit ließe sich die 20-Kilo-Grenze künftig de facto einführen. „Pakete zustellen ist und bleibt Schwerstarbeit. Die Bundesregierung muss dafür sorgen, dass dies nicht zu Lasten der Gesundheit der Beschäftigten geht.“

Mit Blick auf die geplanten Verschärfungen der Lizenzpflicht für Unternehmen, die Pakete zustellen, sagte Kocsis: „Es ist gut, dass die Koalition endlich die massiven Probleme prekärer Beschäftigung in der Paketzustellung erkennt und angehen will.“ Zu befürchten sei aber, dass auch die verschärften Vorgaben zu schwach bleiben und nicht ausreichend kontrolliert werden. „Ein Verbot von Subunternehmen in der Paketbrache wäre der richtige Weg gewesen – analog zum Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft.“

Die geplanten Regelungen zum Universaldienst begrüßte Kocsis: „Es ist richtig, dass die Finanzierung der für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie für die Wirtschaft wichtigen Dienstleistungen gesichert ist. Dadurch werden tarifierte und mitbestimmte Arbeitsplätze dauerhaft geschützt.“

V.i.S.d.P.

Richard Rother
ver.di-Bundesvorstand
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Tel.: 030/6956-1011, -1012
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