ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Medien-Info: ver.di begrüßt Kabinettsbeschluss zu kommunalen Altschulden – Werneke: Konsens der Demokrat*innen nötig
Ver.di begrüßt Kabinettsbeschluss zu kommunalen Altschulden – Werneke: Konsens der Demokrat*innen nötig
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt den Kabinettsbeschluss zur Übernahme der kommunalen Altschulden: „Die Altschulden lasten wie ein Mühlstein auf den Finanzen vieler Kommunen. Eine Altschuldentilgung ist zwingend erforderlich, um die Handlungsfähigkeit der betroffenen Kommunen wiederherzustellen“, betonte der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke am Freitag. Zuvor hatte die amtierende Bundesregierung den dafür erforderlichen Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes auf den Weg gebracht.
„Die Wiederherstellung der finanziellen Handlungsfähigkeit für die Kommunen ist eine Investition in einen funktionierenden Staat. Denn vor allem vor Ort in Städten und Gemeinden wird für die meisten Bürgerinnen und Bürger staatliches Handeln unmittelbar erlebbar: Egal ob im Bürgeramt, bei Sprechstunden, der Bearbeitung von Anträgen oder vielen anderen Dienstleistungen des Staates – sie werden vorwiegend in den Kommunen erbracht“, sagte Werneke.
„Eine finanzielle Entlastung der Kommunen dämmt Politikfrust und Wut ‚auf die da oben‘ und stärkt die Demokratie“, so Werneke. Die kommunalen Altschulden machten weder vor Länder- noch vor Parteigrenzen halt: „Die Fraktionen aller demokratischen Parteien im Deutschen Bundestag sind deshalb aufgefordert, ihre Verantwortung wahrzunehmen und die Grundgesetzänderung noch in der laufenden Legislaturperiode zu beschließen“, sagte Werneke: „Wegen der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag und im Bundesrat richtet sich dieser Appell insbesondere an die CDU/CSU-Bundestagsfraktion.“
Mit der geplanten Gesetzesänderung würde der Bund zu einer teilweisen, einmaligen Übernahme von kommunalen Altschulden ermächtigt. Konkret würde er sich damit in einer Höhe von bis zu 50 Prozent an den so genannten Kassenkrediten beteiligen, die vor Ende 2023 aufgenommen wurden und die auf insgesamt 31 Milliarden Euro beziffert werden. Zugleich sieht der Gesetzesentwurf vor, die Kommunen zum Ergreifen von Maßnahmen zu verpflichten, um neue Überschuldung zu vermeiden.
V.i.S.d.P.
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