ZDB Zentralverband Dt. Baugewerbe
Dupré: Baugewerbe begrüßt Verlängerung der Übergangsfristen
Berlin (ots)
Als einen "wichtigen Beitrag zur Stabilisierung des deutschen Baumarktes" bezeichnete Frank Dupré, Vizepräsident des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, die Entscheidung der Bundesregierung, die Übergangsfristen für die neuen Mitgliedsstaaten der EU bei der Arbeitnehmerfreizügigkeit und der Dienstleistungsfreiheit im Baugewerbe bis 2009 zu verlängern. Mit dem Beschluss der Bundesregierung ist sichergestellt, dass zum einen Arbeitnehmer aus den mittel- und osteuropäischen Staaten bis 2009 in der Bundesrepublik Deutschland keine Arbeit aufnehmen und zum anderen Unternehmen aus diesen Staaten keine Dienstleistungen u. a. im Baugewerbe anbieten dürfen. Die Verlängerung der Übergangsregelung bei der Arbeitnehmerfreizügigkeit und der Dienstleistungsfreiheit entspricht den Forderungen des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes.
"Vor dem Hintergrund der schwachen Baukonjunktur und der hohen Arbeitslosigkeit in unserer Branche begrüßen wir die richtige und notwendige Entscheidung der Bundesregierung", sagte Dupré in Berlin. "Zudem ist die Bauwirtschaft durch eine hohe Zahl an Entsendungen besonders anfällig für Lohn- und Sozialdumping. Daher ist eine weitere Beschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit und der Dienstleistungsfreiheit ebenso notwendig wie eine Steuerung der Entsendung."
"Bis zur vollständigen Freizügigkeit im Jahr 2011 muss der Bauarbeitsmarkt entsprechend vorbereitet werden. Dazu gehört u. a., dass das Entsendegesetz und die auf dem Bau geltenden Mindestlöhne von allen auf dem deutschen Baumarkt tätigen Firmen eingehalten werden und dies auch flächendeckend kontrolliert wird. Hierzu sei es notwendig, dass die Entsenderichtlinie in bestehender Form durchgesetzt werde", so Dupré weiter. Einer möglichen Änderung der Richtlinie erteilte Dupré eine klare Absage: " Die Richtlinie muss konsequent angewendet werden, Korrekturen sind hierbei nicht hilfreich."
Abschließend erklärte Dupré: "Die heimischen Baubetriebe benötigen auch die Übergangsfrist, um sich auf den Wettbewerb mit Konkurrenzbetrieben aus den europäischen Nachbarländern vorzubereiten, die aufgrund der geringeren Steuer- und Abgabenlast einen erheblichen Wettbewerbsvorteil haben. Hier ist jedoch auch der deutsche Gesetzgeber gefordert, der zum einen den heimischen Baufirmen - etwa durch einen verminderten Mehrwertsteuersatz - eine bessere Position im Wettbewerb verschaffen muss. Zum anderen müsse der Gesetzgeber konsequent gegen Scheinselbständige aus dem In- und Ausland vorgehen. Denn diese Ein-Mann-Betriebe unterfallen weder dem Entsendegesetz noch den Regeln zum Mindestlohn und verdrängen in zunehmendem Maße reguläre Beschäftigungsverhältnisse."
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