KBV - Kassenärztliche Bundesvereinigung
KBV-Vertreterversammlung stützt Kollektivvertrag
Köhler: Kassenärztliche Vereinigungen sind Garanten der Versorgungsgerechtigkeit
Berlin (ots)
Ein deutliches Bekenntnis zum Kollektivvertrag und damit für eine hochwertige und qualitätsgesicherte ärztliche Versorgung der Bevölkerung hat die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) heute in Berlin abgegeben. Die Delegierten unterstützten damit einen Antrag des KBV-Vorstands mit großer Mehrheit. "Die Gemeinschaft der Kassenärztlichen Vereinigungen und der KBV setzt ein Zeichen gegen die Zerfledderung und Zerstörung einer immer noch ausgesprochen guten Versorgungsstruktur", erklärte der KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Andreas Köhler und ergänzte: "Schließlich schneidet das deutsche Gesundheitssystem im internationalen Vergleich hervorragend ab."
Darüber hinaus bekräftigten die Vertreter der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen), sich systematisch auf alle ausgeschriebenen Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung (§ 73b Fünftes Sozialgesetzbuch) und zur besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung (§ 73c) zu bewerben. Die KVen wollen hierzu alle Möglichkeiten nutzen und entwickeln weiterhin neue Verträge entsprechend dieser Gesetze. Zudem betonten die Delegierten die Notwendigkeit, die durch Selektivverträge realisierten Versorgungsverbesserungen zum Wohle des Versicherten in den Kollektivvertrag zu überführen. Sinnvolle neue Ansätze dienen demnach einer Stärkung und Weiterentwicklung des einheitlichen Vertragsrahmens. Die KVen verstehen sich als Garanten der Versorgungssicherheit und Versorgungsgerechtigkeit. Die Schaffung von Parallelstrukturen mit einem unsinnigen Scheinwettbewerb lehnen sie hingegen ab. Vielmehr forderten die Delegierten einen fairen Wettbewerb um bessere Versorgungskonzepte auf Basis des Kollektivvertrags. "Das schwer erkämpfte Praxisschild mit dem Zusatz ,alle Kassen' darf jetzt nicht leichtfertig wieder verspielt werden" betonte der KBV-Chef.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV): Die KBV vertritt die politischen Interessen der rund 149.900 niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten auf Bundesebene. Sie ist der Dachverband der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen), die die ambulante medizinische Versorgung für 72 Millionen gesetzlich Versicherte in Deutschland sicherstellen. Die KBV schließt mit den gesetzlichen Krankenkassen und anderen Sozialversicherungsträgern Vereinbarungen, beispielsweise zur Honorierung der Ärzte und zum Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenkassen. Die KVen und die KBV sind als Einrichtung der ärztlichen Selbstverwaltung Körperschaften des öffentlichen Rechts. Mehr Informationen unter: www.kbv.de.
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