KBV - Kassenärztliche Bundesvereinigung
16.000 Kinder und Jugendliche künftig besser versorgt
Vertrag zur AD(H)S-Behandlung in Baden-Württemberg unterzeichnet
Berlin (ots)
Die bundesweite Premiere findet am 1. April in Baden-Württemberg statt. Ab diesem Tag gilt ein neuer Vertrag zur qualitätsgesicherten Versorgung von Patienten mit Aufmerksamkeitsdefizit-(Hyperaktivitäts-)Syndrom (AD[H]S). Vertragspartner sind die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Baden-Württemberg und die Vertragsarbeitsgemeinschaft der Betriebskrankenkassen (BKK) Baden-Württemberg.
"Den jungen Betroffenen können wir nun Behandlungen nach den neuesten wissenschaftlichen Leitlinien anbieten. Mit diesem Vertrag haben wir ein wichtiges Zeichen für die innovative Patientenversorgung gesetzt", teilte der Vorstandsvorsitzende der KV Baden-Württemberg, Dr. Achim Hoffmann-Goldmayer, mit. Der stellvertretende Vorsitzende der BKK-Vertragsarbeitsgemeinschaft, Winfried Baumgärtner, bestätigte: "Über 16.000 bei der BKK versicherte Kinder und Jugendliche in Baden-Württemberg sind an AD(H)S erkrankt. Viele Familien profitieren deshalb von unseren höheren Versorgungsstandards." Der KBV-Vorstand, Dr. Carl-Heinz Müller, erklärte: "Das ist ein guter Start. Wir versprechen uns davon eine Sogwirkung auf die anderen Krankenkassen, damit in der Zukunft noch mehr AD(H)S-Patienten bedarfsgerechte Lösungen erhalten."
Das Vertragskonzept hat die KBV-Vertragswerkstatt gemeinsam mit dem Berufsverband der Kinder- und Jugendpsychiater, dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte und der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung entwickelt. Gegenstand des Vertrags nach Paragraf 73c des Fünften Sozialgesetzbuches ist ein Behandlungsprogramm, bei dem Ärzte und Psychotherapeuten in regionalen interdisziplinären AD(H)S-Teams zusammenarbeiten und flächendeckend eine koordinierte und qualitätsgesicherte Diagnose und Therapie anbieten.
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