KBV - Kassenärztliche Bundesvereinigung
Honorarverhandlungen von KBV und Krankenkassen
Leistungen werden aus Regelleistungsvolumen herausgenommen
Berlin (ots)
"Wir sind einige kleine Schritte vorangekommen." So hat Dr. Andreas Köhler, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), die heutige Sitzung des Bewertungsausschusses kommentiert. Vertreter von Ärzteschaft und Krankenkassen einigten sich darauf, bestimmte Leistungen aus den Regelleistungsvolumen (RLV) herauszunehmen. Dazu gehören beispielsweise Gesprächsleistungen für Psychiater.
Zudem haben die Verhandlungspartner der KBV und des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen vereinbart, die Patientenversorgung in vertragsärztlichen Berufsausübungsgemeinschaften weiterhin zu fördern. Dazu wird das praxisbezogene RLV für fach- und schwerpunktgleiche Berufsausübungsgemeinschaften und Praxen mit angestellten Ärzten der gleichen Arztgruppe um zehn Prozent erhöht. Für fach- und schwerpunktübergreifende Berufsausübungsgemeinschaften, Medizinische Versorgungszentren und Praxen mit angestellten Ärzten anderer Arztgruppen beziehungsweise Schwerpunkte erhöht sich das RLV um fünf bis maximal 40 Prozent.
Diese Beschlüsse gelten ab 1. Juli. "Damit haben wir etwas Luft für 2009 gewonnen. Die Spielräume im Rahmen der Konvergenzregelung können nun Kassenärztliche Vereinigungen und Kassen nutzen. Eine endgültige Bilanz werden wir aber erst im Januar 2010 ziehen können, wenn die tatsächlichen Abrechnungsergebnisse vorliegen", so der KBV-Chef.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV): Die KBV vertritt die politischen Interessen der rund 149.900 niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten auf Bundesebene. Sie ist der Dachverband der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen), die die ambulante medizinische Versorgung für 72 Millionen gesetzlich Versicherte in Deutschland sicherstellen. Die KBV schließt mit den gesetzlichen Krankenkassen und anderen Sozialversicherungsträgern Vereinbarungen, beispielsweise zur Honorierung der Ärzte und zum Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenkassen. Die KVen und die KBV sind als Einrichtung der ärztlichen Selbstverwaltung Körperschaften des öffentlichen Rechts. Mehr Informationen im Internet unter: www.kbv.de.
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