KBV - Kassenärztliche Bundesvereinigung
Schnelltest zur Erkennung der Schweinegrippe
Kostenübernahme bei dringenden Verdachtsfällen
Berlin (ots)
"Wir empfehlen den Krankenkassen, im konkreten Verdachtsfall die Kosten für einen Schnelltest auf Basis der Kostenerstattung zu übernehmen", erklärte heute Johann-Magnus von Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Voraussetzung sei, dass der Arzt den Verdacht bestätigt.
"Diese Empfehlung begrüßen wir", sagte der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Andreas Köhler. Die niedergelassenen Ärzte rief er dazu auf, die Patienten umfassend zu informieren. Im konkreten Krankheitsverdacht werde dann der Schnelltest angewendet.
Zur Erklärung: Sollte der Schnelltest angewendet werden, erhält der Patient eine Rechnung. Diese Rechnung reicht er bei seiner Krankenkasse zur Erstattung ein.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV): Die KBV vertritt die politischen Interessen der rund 149.900 niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten auf Bundesebene. Sie ist der Dachverband der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen), die die ambulante medizinische Versorgung für 72 Millionen gesetzlich Versicherte in Deutschland sicherstellen. Die KBV schließt mit den gesetzlichen Krankenkassen und anderen Sozialversicherungsträgern Vereinbarungen, beispielsweise zur Honorierung der Ärzte und zum Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenkassen. Die KVen und die KBV sind als Einrichtung der ärztlichen Selbstverwaltung Körperschaften des öffentlichen Rechts. Mehr Informationen im Internet unter: www.kbv.de.
Der GKV-Spitzenverband: Der GKV-Spitzenverband ist der Verband aller gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen. Als solcher gestaltet er den Rahmen für die gesundheitliche Versorgung in Deutschland; er vertritt die Kranken- und Pflegekassen und damit auch die Interessen der 70 Millionen Versicherten und Beitragszahler auf Bundesebene gegenüber der Politik, gegenüber Leistungserbringern wie Ärzten, Apothekern oder Krankenhäusern. Der GKV-Spitzenverband übernimmt alle nicht wettbewerblichen Aufgaben in der Kranken- und Pflegeversicherung auf Bundesebene. Der GKV-Spitzenverband ist der Spitzenverband Bund der Krankenkassen gemäß § 217a SGB V. Mehr Informationen im Internet unter: www.gkv-spitzenverband.de.
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