KBV - Kassenärztliche Bundesvereinigung
KBV zum Gesetzentwurf zur Gesundheitsreform: Veränderungen für alle Beteiligten
Berlin (ots)
"Die Gesundheitsreform bringt Veränderungen für alle Beteiligten mit sich, die auch uns Vertragsärzte erheblich tangieren." So kommentierte heute Dr. Manfred Richter-Reichhelm, der Erste Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), den neu eingebrachten Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung zur Gesundheitsreform. "Die Behauptung, wir Ärzte blieben von den Sparmaßnahmen weitgehend verschont, stimmt einfach nicht: Wir Vertragsärzte müssen trotz einer für dieses Jahr bereits verordneten Nullrunde in den nächsten Jahren mit weiteren massiven Vergütungseinschränkungen rechnen. Die Pro-Kopf-Belastung der Ärzte wird dabei noch erheblich zunehmen", betonte Richter- Reichhelm. "Die Auswirkungen der von unseren Patienten zu zahlenden Praxisgebühr und des auf uns zukommenden verschärften Wettbewerbes vor allem mit dem Krankenhaus sind noch gar nicht abzusehen."
"Die KBV und die Kassenärztlichen Vereinigungen werden sich trotzdem aktiv auf die notwendigen Veränderungen, die die Reform mit sich bringt, einstellen", sagte der Kassenärztechef. Er unterstrich, dass der Gesetzentwurf den Erhalt der freien Arztwahl unter für alle Krankenkassen zugelassenen Vertragsärzten garantiert: "Somit ist ein hohes Bürgerrecht und die Basis eines vertrauensvollen Arzt- Patienten-Verhältnisses gesichert." Richter-Reichhelm begrüßte außerdem, dass für die Kassenärzte ab dem Jahre 2007 wieder eine am medizinischen Versorgungsbedarf der Versicherten ausgerichtete Vergütung mit festen Preisen gelten soll.
Den vorgesehenen innerärztlichen West-Ost-Transfer zur Angleichung der Finanzierungsbedingungen für Ärzte in den neuen Bundesländern lehnte Richter-Reichhelm jedoch entschieden ab. "Der Angleichungsprozess ist notwendig. Er darf aber nicht erneut zu Lasten der Vertragsärzte in den alten Bundesländern gehen, sondern muss von den Kostenträgern finanziert werden - wie im Krankenhausbereich. Es kann einfach nicht sein, dass dies den niedergelassenen Ärzten als einzigem Berufsstand staatlich vorgeschrieben werden soll. Keiner anderen Berufsgruppe wird ein solcher West-Ost-Transfer abverlangt", erklärte der KBV-Vorsitzende.
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