KBV - Kassenärztliche Bundesvereinigung
Praxisgebühr: KBV handelt Zwischenlösung aus
Psychologische und ärztliche Psychotherapeuten gleichbehandeln
Berlin (ots)
"Psychologische Psychotherapeuten und ihre Patienten sollten bei der Praxisgebühr nicht diskriminiert werden. Deswegen muss die mit den Krankenkassen ausgehandelte Interims-Regelung über den 31. März 2004 hinaus Bestand haben." Dies hat heute Dr. Andreas Köhler erklärt. Der stellvertretende Hauptgeschäftsführer der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) will sich dafür einsetzen, dass gesetzlich Versicherte, die erst einen psychologischen Psychotherapeuten und danach einen weiteren Arzt aufsuchen, nur einmal die neue Zuzahlung entrichten müssen. "Wer erst einen ärztlichen Psychotherapeuten und dann einen anderen Arzt aufsucht, muss ja auch nur einmal zahlen", argumentierte Köhler. "Die psychologischen Psychotherapeuten sind von der Entscheidung des Bundesschiedsamtes besonders betroffen."
Hintergrund: Der Schiedsamtsspruch beinhaltet, dass der Patient nur dann eine erneute Praxisgebühr bei einem weiteren Arztbesuch vermeiden kann, wenn er zuvor bei einem ärztlichen Psychotherapeuten gewesen ist. "Letztlich würde dies bedeuten, dass Patienten insgesamt 30 Euro Kassengebühr entrichten müssten, wenn sie im Quartal einen psychologischen Psychotherapeuten, einen Zahnarzt und einen anderen Arzt konsultierten. Das wollen wir nicht hinnehmen und ist aus unserer Sicht im Übrigen praktisch auch gar nicht regelbar", erläuterte der stellvertretende KBV-Hauptgeschäftsführer.
Die KBV konnte diesen Standpunkt in ihren Verhandlungen Ende vergangener Woche deutlich machen. Die Krankenkassen stimmten der Übergangsregelung zu, dass ein psychologischer Psychotherapeut eine Quittung ausstellen kann, wenn sein Patient noch einen Arztbesuch anschließen muss. Der Arzt wiederum stempelt diese Quittung ab und der Patient braucht nicht erneut zehn Euro zu bezahlen. Allerdings soll diese Regelung zunächst nur für das erste Quartal 2004 gelten. "Hier werden wir aber noch Gespräche mit den Krankenkassen führen mit dem Ziel, diese Übergangslösung zu verlängern", so Köhler.
ots-Originaltext: KBV
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