KBV - Kassenärztliche Bundesvereinigung
Kritik der KBV am Fallpauschalen-Änderungsgesetz
"Einseitige
Vorteile für Krankenhäuser gehen voll zu Lasten der Patienten"
Berlin (ots)
Als "getarnten Versuch der vollständigen Öffnung der Krankenhäuser für die ambulante fachärztliche Versorgung" hat heute der Erste Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) den Referentenentwurf für ein Zweites Fallpauschalen-Änderungsgesetz bezeichnet. Dr. Manfred Richter-Reichhelm weiter: "Die Verfasser sind offensichtlich bereit, Patienten weite Wege, Wartelisten und Leistungsrationierungen zuzumuten und Facharztpraxen den Garaus zu machen. Denn die Umsetzung dieses Entwurfs bedeutet das Ende der wohnortnahen ambulanten fachärztlichen Versorgung - und zwar insbesondere in ländlichen Gebieten."
Der KBV-Chef kritisierte die geplante Definition teilstationärer Leistungen. Demnach sollen künftig alle Leistungen als teilstationär gelten, die - so der Entwurf - wegen ihrer Komplexität im Krankenhaus erbracht werden müssen, ohne jedoch eine vollstationäre Aufnahme zu erfordern. "Das sind einseitige Wettbewerbsvorteile für die Krankenhäuser, die in eigener Entscheidung - quasi nach Gutsherrenart - und ohne Einflussmöglichkeit der Krankenkassen praktisch alles ambulant behandeln könnten", sagte Richter- Reichhelm. Der KBV-Vorsitzende erläuterte: "Sie würden auf diesem Wege ein Monopol für die fachärztliche stationäre und ambulante Versorgung erlangen. Gerade dies widerspricht dem Wettbewerbsgedanken."
Während die freiberuflichen Vertragsärzte in den Praxen Bedarfsplanungsauflagen und Zulassungsbegrenzungen in Kauf nehmen müssten, könnten sich Krankenhäuser künftig qua Therapieentscheidung der behandelnden Krankenhaus-Ärzte selbst zur ambulanten Versorgung zulassen. "Die Krankenhäuser werden ihre Entscheidung, ob für einen Patienten eine teil- oder vollstationäre Behandlung ansteht, je nach Einzelfall von der attraktiveren Vergütungspauschale abhängig machen. Da wird die teilstationäre Versorgung zum Staubsauger für das Krankenhaus: Wen es einmal absorbiert hat, den gibt es erst wieder her, wenn eine weitere Behandlung ökonomisch nicht mehr attraktiv ist", so Richter-Reichhelm.
Vollkommen außer Acht lasse der Referentenentwurf auch die Tatsache, dass niedergelassene Ärzte viele Leistungen deutlich kostengünstiger und wirtschaftlicher erbringen würden - "und das auch noch bei teilweise strengerer Qualitätsüberwachung", fügte er hinzu. Sein Fazit: "Das Bundesgesundheitsministerium macht sich mit diesem Referentenentwurf zum einseitigen Interessenvertreter der Krankenhäuser." Die KBV fordere daher den Gesetzgeber auf, die entsprechenden Passagen des Zweiten Fallpauschalen-Änderungsgesetzes ersatzlos zu streichen.
Richter-Reichhelm pochte auch darauf, den ursprünglichen Zeitplan für die Einführung von Fallpauschalen im stationären Sektor einzuhalten: "Wenn einige Krankenhäuser nicht in die Gänge kommen und sich nicht rechtzeitig auf die geänderten Vergütungen einstellen, sollte man sie nicht auch noch mit Extra-Zeit- Kontingenten belohnen." Damit würden Beitragsmittel der Krankenkassen für ineffiziente Anbieter reserviert. "Diese Gelder fehlen dann an anderer Stelle", erklärte der KBV-Chef. "Eine solche Politik wäre innovations- und wettbewerbsfeindlich. Sie benachteiligt niedergelassene Fachärzte und beendet die Entwicklung integrierter Versorgungsmodelle. An der für 2007 vorgesehenen Aufhebung aller sektoralen Budgets muss deshalb festgehalten werden."
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ots-Originaltext: KBV
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