KBV - Kassenärztliche Bundesvereinigung
Schutz vor einer Virusinfektion
Keine Praxisgebühr für
Grippeimpfung
Berlin (ots)
Grippeschutzimpfungen sind von der Praxisgebühr befreit. Darauf hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hingewiesen. Wer sich gegen Grippe impfen lässt, muss beim Arzt keine zehn Euro bezahlen, erklärte heute in Berlin der Erste Vorsitzende der KBV, Dr. Manfred Richter-Reichhelm.
Die Grippeschutzimpfung ist bei vielen gesetzlichen Krankenkassen Satzungsleistung. Das heißt, sie ist für die Versicherten dieser Kassen kostenlos, sagte Richter-Reichhelm. Versicherte gesetzlicher Kassen, die diese Schutzimpfung nicht übernehmen, können sich von ihrem Arzt impfen lassen und dies privat bezahlen. Auch in diesem Fall fällt keine Praxisgebühr an, betonte der KBV-Vorsitzende.
Richter-Reichhelm riet allen Versicherten, die Impfmöglichkeit wahr zu nehmen: Die echte Virusgrippe ist eine gefährliche Krankheit, die nicht mit einem grippalen Infekt mit Husten, Schnupfen und Halsschmerzen zu vergleichen ist. Die Virusgrippe kann tödlich sein. Bei einer durchschnittlichen Grippewelle sterben rund 5.000 bis 8.000 Menschen in Deutschland daran. Das muss nicht sein, denn die Impfung ist ein wirksamer Schutz vor der Krankheit. Der Kassenärztechef wies darauf hin, dass niemand schwere Nebenwirkungen der Impfung befürchten müsse.
Die ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut empfiehlt die Grippeimpfung besonders für · Personen über 60 Jahre · Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit höhter esundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens zum Beispiel chronische Lungen-, Herz-Kreislauf-, Leber- und Nierenkrankheiten, Diabetes und andere Stoffwechselkrankheiten sowie einer HIV-Infektion · Bewohnern von Alten- und Pflegeheimen · Personen mit erhöhter Gefährdung, zum Beispiel medizinisches Personal, Personen in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr, sowie Personen, die als mögliche Infektionsquelle für von ihnen betreute ungeimpfte Risikopersonen fungieren können.
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