Stuttgarter Nachrichten: Erbschaftsteuer
Stuttgart (ots)
Bei dieser Steuer geht es für viele Firmen ums Eingemachte: Unter ungünstigen Umständen bleibt den Erben nichts anderes übrig, als die übernommene Firma zu zerschlagen, auszuplündern oder zu verkaufen, um dem Staat zu geben, was des Staates ist. Doch ein geschwächtes Unternehmen fällt womöglich nicht nur als Steuerzahler aus, sondern auch als Arbeitgeber. Es wäre also fatal gewesen, wenn das Bundesverfassungsgericht die Sonderregeln für die Übertragung von Betriebsvermögen gekippt hätte.
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