Alle Storys
Folgen
Keine Story von Deutscher Ethikrat mehr verpassen.

Deutscher Ethikrat

Erklärung des Nationalen Ethikrates zum Appell des Bundes der "Euthanasie"-Geschädigten und Zwangssterilisierten e. V. zum "Erbgesundheitsgesetz"

Berlin (ots)

Der Nationale Ethikrat hat in seiner Sitzung vom 24. November 2005
   die folgende Erklärung verabschiedet:
Der Bund der "Euthanasie"-Geschädigten und Zwangssterilisierten
e.V. hatte im Januar 2004 an den Bundestag appelliert, das so
genannte "Erbgesundheitsgesetz" von 1933 ausdrücklich für nichtig von
Anfang an zu erklären, und dazu den Nationalen Ethikrat im Jahre 2005
um Unterstützung gebeten.
Das "Erbgesundheitsgesetz" und seine Praxis berühren Fragen der
Würde des Einzelnen und des Respekts vor seiner Person sowie
Grundprinzipien des Verhältnisses zwischen Staat und Individuum.
Beide Belange erfordern nach der Überzeugung des Nationalen
Ethikrates auch heute im Rahmen der Lebenswissenschaften, etwa unter
dem Gesichtspunkt der Eugenik, besondere Beachtung.
Während der Zeit des NS-Gewaltregimes sind rund 350.000 Männer und
Frauen durch Zwangssterilisierungen und andere, damit
zusammenhängende Maßnahmen gedemütigt und in ihrer Menschenwürde
zutiefst verletzt worden. Getroffen wurden diese Maßnahmen unter
Berufung auf das "Erbgesundheitsgesetz".
Dieses Gesetz ist 1974 auch förmlich außer Kraft gesetzt worden.
Die Sterilisationsentscheidungen der ehemaligen
Erbgesundheitsgerichte wurden 1998 durch Gesetz aufgehoben. Bereits
im Jahr 1988 hat der Bundestag in einer Entschließung erklärt, dass
"die auf der Grundlage des so genannten Erbgesundheitsgesetzes
während der Zeit von 1933 bis 1945 durchgeführten
Zwangssterilisierungen nationalsozialistisches Unrecht sind",
allerdings nur diese Maßnahmen, nicht jedoch das Gesetz selbst, als
"Ausdruck der inhumanen nationalsozialistischen Auffassung vom
'lebensunwerten Leben' geächtet". Der Bundestag hat sich dabei von
der Überzeugung leiten lassen, dass die zwangsweise Beseitigung der
Fortpflanzungsfähigkeit ein unzulässiger Eingriff in die körperliche
Integrität ist und einen schwerwiegenden Verstoß gegen die
Menschenwürde darstellt.
Der Nationale Ethikrat stimmt dieser Bewertung zu und würde es
begrüßen, wenn der Bundestag das Anliegen des Bundes der
"Euthanasie"-Geschädigten und Zwangssterilisierten aufgriffe und sein
Urteil über die aufgrund des Gesetzes getroffenen Maßnahmen auf das
Gesetz selbst und zugleich auf jegliche Regelungen solcher Art
erstreckte.

Pressekontakt:

Ulrike Florian
Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Nationaler Ethikrat
Jägerstrasse 22/23
D-10117 Berlin

Tel: +49 +30 203 70-246
Fax: +49 +30 203 70-252
E-Mail: florian@ethikrat.org
URL: http://www.ethikrat.org

Original-Content von: Deutscher Ethikrat, übermittelt durch news aktuell

Weitere Storys: Deutscher Ethikrat
Weitere Storys: Deutscher Ethikrat