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PM dena: Strom frei für E-Nutzfahrzeuge - Der Masterplan Ladeinfrastruktur II

Strom frei für E-Nutzfahrzeuge: Der Masterplan Ladeinfrastruktur II

Berlin, 03. November 2022. Das Ziel ist ambitioniert: Bis zum Jahr 2030 soll ein Drittel der Fahrleistung im schweren Straßengüterverkehr elektrisch oder auf Basis strombasierter Kraftstoffe erbracht werden. Das spiegelt sich im Masterplan Ladeinfrastruktur II wider, der vom Bundeskabinett am 19. Oktober 2022 beschlossen wurde. Damit der Markthochlauf mit der erforderlichen Geschwindigkeit voranschreiten kann, sieht der Masterplan Ladeinfrastruktur II unter anderem vor, den konkreten Bedarf an Standorten und Strom für die Ladeinfrastruktur bis 2035 zu ermitteln und ein initiales Ladenetz zu errichten.

Kristina Haverkamp, Geschäftsführerin der dena, kommentiert: „Der Masterplan der Bundesregierung für den Aufbau eines Hochleistungsladenetzes bietet die Chance, im Schwerlastverkehr erhebliche Emissionen einzusparen und weist damit in die richtige Richtung. Positiv ist auch, dass der Flächen- und Strombedarf beim Infrastrukturausbau gleich mitgedacht wird. Jetzt kommt es darauf an, die geplanten Maßnahmen schnell umzusetzen. Denn die Lkw-Flotte soll schon 2030 zu einem Drittel elektrisch fahren und die Serienproduktion von E-Lkw-Modellen ist bei verschiedenen Herstellern bereits angelaufen. Deshalb ist es gut, dass der beschlossene Plan die Ausschreibung eines initialen Ladenetzes bereits im dritten Quartal 2023 vorsieht – also früher als zunächst angedacht. Länger darf auf keinen Fall gewartet werden.“

Empfehlungen:

Für einen bedarfsgerechten Ausbau der Ladeinfrastruktur für elektrische schwere Nutzfahrzeuge muss der zusätzliche Strombedarf miteingeplant werden. Neue Ladestandards wie das Megawatt Charging System, (MCS), das im elektrifizierten Schwerlastverkehr auf der Langstrecke eine tragende Rolle einnehmen wird, stellen das Stromnetz vor große Herausforderungen. Netzbetreiber sollten daher frühzeitig in den Prozess der Ladenetzplanung eingebunden werden, um Engpässen zuvorzukommen.

Das Ausschreibungsdesign ist so zu gestalten, dass es einen schnellen Infrastrukturausbau gewährleistet. Eine Preisobergrenze, wie es die Ausschreibung des Deutschlandnetzes vorsieht, könnte sich als Hemmnis erweisen. Außerdem sollten die Muster-Layouts zur Anordnung der Ladepunkte, Stellplätze und Trafos an den Standorten von Ladeinfrastruktur für Lkw den massiven Flächenbedarf einkalkulieren, denn bereits heute fehlen bis zu 30.000 Lkw-Stellplätze entlang deutscher Autobahnen. Darüber hinaus gilt es, bei der Errichtung von Schnelladeinfrastruktur für Lkw entlang der Hauptverkehrsrouten einen möglichst freien Wettbewerb zu ermöglichen.

Bei der Ausgestaltung der Ladeinfrastruktur-Standorte für Lkw sollten auch die langwierigen Verwaltungsprozesse optimiert werden. Eine konkrete Planungsbeschleunigung ist notwendig, zumal aufgrund der anhaltenden Park-platznot nachgelagerte Interessenkonflikte entstehen könnten. Denen gilt es vorzubeugen. Zu klären ist insbesondere die Frage, in welchem Verhältnis Depot-Laden auf Betriebshöfen oder Umschlagplätzen zum öffentlichen Laden (CCS vs. MCS) steht.

Positiv ist zu bewerten, dass der Masterplan Ladeinfrastruktur II Lkw und Pkw zusammen denkt und mögliche Synergieeffekte beim Aufbau eines Ladeinfrastrukturnetzes in den Blick nimmt. Bei Überlegungen zur Errichtung von Ladeparks für Pkw sollte der Bedarf von Lkw stets mitberücksichtigt werden. Wichtig ist, dabei rechtzeitig mögliche „Lade-Use-Cases“ und „User-Journeys“ zu analysieren, damit die Bedarfsplanung der Vielfalt von Anwendungsmöglichkeiten im Nutzfahrzeugbereich gerecht werden kann.

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Bundesregierung mit der Überarbeitung des Masterplans Ladeinfrastruktur die Notwendigkeit eines Aufbaus von Ladeinfrastruktur für den Straßenschwerlastverkehr erkannt hat und vorantreibt. Sie ist jedoch gleichzeitig gefordert, bei der Umsetzung Geschwindigkeit aufzunehmen. Um einen zeitnahen Umstieg der Transport- und Logistikbranche auf elektrische Lkw mit dem Ziel zu forcieren, einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele zu leisten, muss die Ladeinfrastruktur vorlaufend zur Serienproduktion der E-Lkw-Modelle aufgebaut werden. Hierbei sollten vor allem der massive Flächenbedarf sowie die langwierigen Genehmigungsverfahren mitbedacht werden.

Über die Plattform Nachhaltiger Schwerlastverkehr

Die Deutsche Energie-Agentur (dena) koordiniert gemeinsam mit dem Deutschen Verein des Gas- und Wasserfachs (DVGW) die Initiative Plattform Nachhaltiger Schwerlastverkehr, die sich für einen Markthochlauf alternativer Antriebs- und Kraftstoffoptionen im Schwerlastverkehr auf der Straße sowie den Ausbau der notwendigen Infrastruktur einsetzt. In einem technologieoffenen und ganzheitlichen Ansatz führt sie Akteure aus Bereichen Technologie, Infrastruktur, Kraftstoff, Energie und Fahrzeugindustrie sowie der Transport- und Logistikbranche in einer gemeinsamen Initiative zusammen.

Pressekontakt:

Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena), Frank Aischmann, Pressesprecher, Chausseestraße 128 a, 10115 Berlin, Tel: +49 (0)30 66 777-538, E-Mail: presse@dena.de, Internet: www.dena.de

Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Andreas Kuhlmann, Kristina Haverkamp
Aufsichtsratsvorsitzender: Stefan Wenzel
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg
Registernummer: HRB 78 448
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