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Sozialverband Deutschland (SoVD)

SoVD kritisiert Meldepflicht für Ärzte und Krankenhäuser bei Folgen von Schönheitsoperationen, Tätowierungen oder Piercings

Berlin (ots)

SoVD-Präsident Adolf Bauer erklärt:
Die vom SoVD aufgedeckte Neuregelung von § 294a SGB V im 
Referentenentwurf der Pflegereform ist im Gesetzentwurf zwar 
verändert worden, es bleibt aber dabei, dass Ärzte und Krankenhäuser 
der Krankenkasse melden müssen, wenn eine Erkrankung die Folge einer 
Schönheitsoperation, einer Tätowierung oder eines Piercings ist. Die 
Meldung an die Krankenkasse ist die Grundlage dafür, dass die 
Patienten einen Teil der Kosten für die Folgebehandlung selbst 
bezahlen müssen.
Auch wenn die Meldepflicht der Ärzte und Krankenhäuser sich jetzt 
auf die Folgen von Schönheitsoperationen, Tätowierungen und Piercings
beschränkt, ist eine Verpflichtung zum Bruch der ärztlichen 
Schweigepflicht grundsätzlich abzulehnen. Die Ärzte werden damit zu 
Erfüllungsgehilfen der Krankenkassen gemacht.
Der SoVD hält daher an seiner Kritik fest. Wir lehnen es 
entschieden ab, dass die ärztliche Schweigepflicht ausgehöhlt werden 
soll. Damit wird das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient 
schwer beeinträchtigt. Hier darf kein Präzedenzfall geschaffen 
werden.
Die umstrittene Neuregelung bezieht sich auf § 52 SGB V der 
Gesundheitsreform 2007, wonach die Krankenkassen Patienten bei einer 
selbstverschuldeten Erkrankung an den Behandlungskosten beteiligen 
können. Bislang lief diese Regelung ins Leere, weil die Krankenkassen
gar nicht feststellen konnten, ob eine Folgeerkrankung 
selbstverschuldet ist. Die Meldepflicht für Ärzte und Krankenhäuser 
soll die Umsetzung von § 52 SGB V ermöglichen.
V.i.S.d.P.: Dorothee Winden

Pressekontakt:

Kontakt:
Dorothee Winden
SoVD-Bundesverband
Pressestelle
Stralauer Str. 63
10179 Berlin
Tel.: 030/72 62 22 129/ Sekretariat -123
Fax: 030/72 62 22 328
E-Mail: pressestelle@sovd.de

Original-Content von: Sozialverband Deutschland (SoVD), übermittelt durch news aktuell

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