Sozialverband Deutschland (SoVD)
SoVD fordert das Recht auf eine Pflegekraft des eigenen Geschlechts
Berlin (ots)
Bundesfrauensprecherin Edda Schliepack erklärt:
Pflegebedürftige müssen das Recht haben, von einer Pflegekraft des eigenen Geschlechts gepflegt zu werden. Dieses Recht muss für Frauen und Männer gleichermaßen gelten, denn Pflege berührt die Intimsphäre, zum Beispiel bei der Körperpflege oder beim An- und Ausziehen.
Es ist leider immer noch keine Selbstverständlichkeit, dass der Wunsch nach einer Pflegekraft des eigenen Geschlechts von Pflegeheimen oder ambulanten Diensten berücksichtigt wird. Für Frauen, die körperliche oder sexuelle Gewalt erlebt haben, ist die Betreuung durch männliches Pflegepersonal aber eine schwere Belastung oder sogar unerträglich. Hierbei geht es keineswegs um einige wenige Fälle: Laut repräsentativen Studien haben 40 Prozent der befragten Frauen seit ihrem 16. Lebensjahr körperliche und/oder sexuelle Gewalt erlebt.
Die bisherige Formulierung im Gesetzentwurf der Pflegereform ist nicht ausreichend: "Wünsche der Pflegebedürftigen nach gleichgeschlechtlicher Pflege haben nach Möglichkeit Berücksichtigung zu finden." Damit sind die Pflegebedürftigen nach wie vor auf den guten Willen der Pflegeheime und -dienste angewiesen, dies in Dienstplänen zu berücksichtigen. Der SoVD hält es für unabdingbar, einen klaren und ausnahmslosen Rechtsanspruch auf eine Pflegekraft des eigenen Geschlechts zu verankern. Die Intimsphäre pflegebedürftiger Frauen und Männer muss besser geschützt werden. Dies würde auch den Rechtsanspruch behinderter Menschen auf eine Pflegekraft des gleichen Geschlechts klarstellen. Der SoVD unterstützt darüber hinaus die Empfehlung des Bundesrates, wonach in der Pflegeversicherung die Verankerung einer geschlechtersensiblen Sichtweise erforderlich ist. Geschlechtsspezifischen Unterschieden bezüglich der Pflegebedürftigkeit und des Bedarfs an Leistungen muss Rechnung getragen werden.
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