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Sozialverband Deutschland (SoVD)

SoVD fordert: Pflegebedürftige Heimbewohner müssen von den Zuzahlungen befreit werden

Berlin (ots)

Der Präsident des Sozialverbands Deutschland (SoVD)
Adolf Bauer fordert das Ministerium für Gesundheit und Soziale
Sicherung auf, die im Rahmen der Gesundheitsreform neu geltenden
Zuzahlungsregelungen für pflegebedürftige Heimbewohner außer Kraft zu
setzen. Darüber hinaus soll das Ministerium die Krankenkassen
anweisen, bis zur Korrektur des Gesetzes diesem Personenkreis vorab
eine Bescheinigung darüber auszustellen, dass sie von Zuzahlungen im
Gesundheitswesen befreit sind.
"Durch die neuen Zuzahlungsbestimmungen werden pflegebedürftige
Heimbewohner praktisch von der medizinischen Versorgung
ausgeschlossen", verdeutlichte Bauer. Denn dem Großteil der
Heimbewohner stehe nur ein ganz geringes Taschengeld vom Sozialamt
von monatlich weniger als 90 EURO zur Verfügung. Das eigene Einkommen
und Vermögen müsse für die kostspielige Heimpflege aufgebracht
werden, bevor das Sozialamt die Kosten der Heimunterbringung ganz
oder teilweise übernehme. Zur Deckung persönlicher Bedürfnisse wie
für den Kauf von Seife, Zahnpasta oder Taschentüchern werde ihnen das
sog. Taschengeld zur Verfügung gestellt.
Das neue Gesetz mute auch diesen Menschen ab dem 01. Januar 04 zu,
für Gesundheitsleistungen bis zur Erreichung der Höchstgrenze von 2 %
(für Dauerkranke 1 %) des Regelsatzes der Sozialhilfe kräftig
zuzuzahlen. Für einen pflegebedürftigen Heimbewohner aus Berlin
bedeute die Neuregelung, dass er 2 % (bzw. 1 % bei Dauerkrankheit)
vom jährlichen Regelsatz in Höhe von 3.552 EURO (296 EURO x 12
Monate) zuzahlen müsse. Das mache 71,04 EURO (bei chronischer
Krankheit 35,52 EURO) pro Jahr.  Diesen Betrag müsse er zuzahlen,
bevor nach einem entsprechenden aufwändigen Verwaltungsverfahren bei
seiner Krankenkasse die Befreiung von der Zuzahlungspflicht
ausgesprochen werden könne. Bis zur Befreiungserteilung durch die
Krankenkasse müsse er jedoch in Vorlage treten.
"Viele pflegebedürftige Heimbewohner sind nun auf die
Großzügigkeit der einzelnen Pflegeheimbetreiber angewiesen, die ihnen
das Geld für die Zuzahlungen vorstrecken. Denn das knapp bemessene
Taschengeld ist gerade bei pflegebedürftigen Menschen mit
Medikamentenbedarf schnell aufgebraucht. Wovon sollen sie dann noch
die 10 EURO für einen Arztbesuch oder mehrere EURO für Medikamente,
Hilfsmittel und Heilmittel bezahlen?" fragte Bauer. "Mit dieser
Regelung", so Bauer, "beweist die Gesundheitsreform einmal mehr, dass
die Patienten, aber auch der Sozialstaat auf der Strecke bleiben." Im
Übrigen verwies Bauer auf den mit der Überprüfung verbundenen enormen
Verwaltungsaufwand. Die dadurch verursachten Kosten überstiegen die
Einnahmen bei weitem.

Pressekontakt:

Gabriele Hesseken
Sozialverband Deutschland
SoVD-Bundesverband
Abteilung Sozialpolitik
Stralauer Str. 63
10179 Berlin
Tel.: 030/72 62 22 124
Fax: 030/72 62 22 328
E-Mail: gabriele.hesseken@sovd.de

Original-Content von: Sozialverband Deutschland (SoVD), übermittelt durch news aktuell

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