Sozialverband Deutschland (SoVD)
SoVD fordert: Korrekturen bei Hartz IV zügig umsetzen
Berlin (ots)
Zum Zwischenbericht des Ombudsrats erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer: Der Zwischenbericht des Ombudsrats bestätigt unsere Auffassung, dass Korrekturen bei Hartz IV dringend notwendig sind. Wir unterstützen insbesondere die Forderung des Ombudsrats nach einer Angleichung des Arbeitslosengeldes in Ost- und Westdeutschland. Weiteren Korrekturbedarf sehen wir bei den zu geringen Freibeträgen für die Altersvorsorge. Der Grundfreibetrag muss deutlich erhöht werden. Außerdem muss die berufliche Wiedereingliederung behinderter Arbeitsloser insbesondere in den Optionskommunen sichergestellt werden. Die Vereinbarungen, die ältere Arbeitslose nach der 58er-Regelung vor Inkrafttreten von Hartz IV mit den Arbeitsagenturen abgeschlossen haben, müssen Bestand haben. Eine Kürzung ihrer Leistungen ist Vertragsbruch. Wir fordern darüber hinaus, dass die gesetzlich vorgeschriebene Neuberechnung des Arbeitslosengeldes II auf der Grundlage der aktuellen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe zügig erfolgt. Die jetzige Höhe des Arbeitslosengeldes II beruht auf der längst überholten Verbrauchsstichprobe von 1998. Wir fordern eine realitätsgerechte Bemessung des Arbeitslosengeldes II. SPD und Union, die Hartz IV gemeinsam beschlossen haben, fordern wir auf, die Empfehlungen des Ombudsrats zügig umzusetzen und darüber hinaus weitere Korrekturen zu prüfen. Vor allem muss der Grundsatz Fordern und Fördern auch eingelöst werden. Statt einseitiger Forderungen an die Arbeitslosen muss die Devise jetzt lauten: Vorfahrt für Förderung.
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