Sozialverband Deutschland (SoVD)
SoVD: Hände weg von der Witwenrente!
Berlin (ots)
SoVD-Präsident Adolf Bauer erklärt:
Die Witwenrente darf nicht angetastet werden. Wer die Kürzung der Hinterbliebenenrente fordert, legt die Axt an die Wurzeln der sozialen Sicherung. Der SoVD lehnt den Vorstoß von Regierungsberater Bert Rürup mit aller Entschiedenheit ab. Es besteht keinerlei Notwendigkeit für einen solch schwerwiegenden Einschnitt. Es verbietet sich, einen derartigen Eingriff aufgrund des theoretischen Anstiegs der Rentenbeiträge auf über 20 Prozent im Jahr 2020 zu fordern.
Wer Rentenansprüche allein an der Bedürftigkeit bemessen will, degradiert die gesetzliche Rentenversicherung zu einer Armutsversicherung. Dies würde die Legitimität und das Vertrauen in die gesetzliche Rentenversicherung weiter untergraben.
Wir weisen darauf hin, dass es bereits in erheblichem Umfang eine Einkommensanrechnung bei der Witwenrente gibt. Nach Abzug eines Freibetrags werden 40 Prozent des Einkommens oder der eigenen Rente auf die Hinterbliebenenrente angerechnet. Dies führt schon jetzt in vielen Fällen dazu, dass kein Anspruch auf eine Witwenrente besteht.
Darüber hinaus sind die Witwenrenten im Zuge der Riester-Reform 2001 bereits von 60 auf 55 Prozent gekürzt worden. Die Rentenkürzungen der Rentenreformen 2004 schlagen ebenfalls voll auf die Witwenrenten durch. Schon heute sind die Witwenrenten sehr niedrig. Der durchschnittliche Rentenzahlbetrag lag am 31.12.2004 bei 553 Euro (West) und 562 Euro (Ost).
Die Hinterbliebenenrente ist auch in Zukunft unverzichtbar. Nach wie vor hat die Witwenrente die überaus wichtige Funktion, die jahrzehntelange Benachteiligung der Frauen durch Familienarbeit sowie Nachteile in Arbeit und Beruf auszugleichen. Das Hauptproblem der gesetzlichen Rentenversicherung ist die Erosion der sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze und die Massenarbeitslosigkeit. Hier muss angesetzt werden, anstatt weiter die Renten zu kürzen. V.i.S.d.P.: Dorothee Winden
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