Sozialverband Deutschland (SoVD)
SoVD und Volkssolidarität fordern Änderungen der Gesundheitsreform
Gemeinsame Pressemitteilung
Berlin (ots)
SoVD-Präsident Adolf Bauer und Prof. Dr. Gunnar Winkler, Präsident der Volkssolidarität, erklären:
SoVD und Volkssolidarität erwarten, dass die schwerwiegenden Bedenken, die bei den Anhörungen zur Gesundheitsreform vorgetragen wurden, bei den parlamentarischen Beratungen berücksichtigt werden. Dazu gehören insbesondere der Verzicht auf den Gesundheitsfonds und den Zusatzbeitrag. SoVD und Volkssolidarität fordern nach wie vor eine grundlegende Überarbeitung der Gesundheitsreform. Beide Verbände befürchten, dass die Gesundheitsreform letztlich zu einer Verschlechterung der Versorgung der Patienten führen wird. Wir verweisen hier auf das Gutachten von Dr. Klaus Jacobs, das im Auftrag beider Verbände erstellt wurde.
Ungeachtet dieser grundlegenden Kritik haben SoVD und Volkssolidarität in einem gemeinsamen Schreiben an die Mitglieder des Bundestagsausschusses für Gesundheit fünf Detailänderungen angemahnt, die im Interesse der Patienten dringend erforderlich sind:
1. Hilfsmittelversorgung: Die Neuregelungen im Bereich der Hilfsmittelversorgung widersprechen einer bedarfsgerechten Versorgung. Die Einflussmöglichkeiten der Patienten auf die Wahl des Leistungserbringers und die Art der Leistung werden stark eingeschränkt. Das ist nicht mit dem in SGB IX festgeschriebenen Wahlrecht der Patienten vereinbar. Auch die Einführung von Festbeträgen bei Hilfsmitteln ist problematisch, da bei einem Bedarf über dem Festbetrag die Patienten die Mehrkosten tragen müssten.
2. Geriatrische Rehabilitation: Mit der Einführung eines neuen § 40 a SGB V wird differenziert zwischen Rehabilitation allgemein, auf die nur ein Ermessensanspruch besteht, und geriatrischer Rehabilitation, die zur Pflichtleistung wird. Es ist allerdings unklar, was als "geriatrisch" zu definieren ist. Es darf auch nicht zu einer Schwächung des Anspruchs auf nicht geriatrische Rehabilitationsmaßnahmen kommen. Daher fordern wir, dass die gesamte Rehabilitation zur Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenversicherung wird.
3. Verschuldensprinzip: Die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung darf nicht von der Frage des Verschuldens abhängig gemacht werden. Es besteht die Gefahr willkürlicher Leistungsausgrenzungen, da nicht immer eindeutig geklärt werden kann, inwieweit eine Erkrankung auf persönliches Fehlverhalten zurückzuführen ist.
4. Chronikerregelung: Es ist falsch, Menschen zu bestrafen, die nicht an bestimmten Vorsorgeuntersuchungen teilgenommen haben und dann chronisch erkranken. Vielmehr muss gesundheitsgerechtes Verhalten und Prävention durch gezielte und zielgruppenspezifische Informationen gefördert werden.
5. Behandlungspflege: Auf die geplante dauerhafte Verschiebung der medizinischen Behandlungspflege in die Pflegeversicherung muss verzichtet werden. Die medizinische Behandlungspflege ist eine originäre Aufgabe der Krankenversicherung und dabei muss es bleiben. Hier darf es keinen neuen Verschiebebahnhof geben. Die Neuregelung würde bedeuten, dass Menschen in Pflegeheimen wegen der gedeckelten Leistungen der Pflegeversicherung einen Teil der Kosten selbst tragen müssen. Diese zusätzliche Belastung ist unzumutbar.
SoVD und Volkssolidarität fordern die Große Koalition dringend zu Korrekturen im Interesse der älteren, behinderten und pflegebedürftigen Patienten auf. Beide Verbände fordern eine sorgfältige Beratung der überaus komplexen Gesundheitsreform. Es wäre unverantwortlich, diese Reform überhastet zu verabschieden.
V.i.S.d.P. Dorothee Winden / Tilo Gräser
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