BVDVA Bundesverband Deutscher Versandapotheken
Fakten zum Arzneiversand nicht ignorieren
Einschränkung des Versandhandels ignoriert Bedürfnisse und Kompetenz der Verbraucher
Berlin (ots)
"Die Begründung des bayrischen Kabinetts zum Verbot des Versands rezeptpflichtiger Medikamente ist weder für den Verbraucher noch für Fachleute nachvollziehbar", sagte Christian Buse, Vorsitzender des Bundesverbands Deutscher Versandapotheken (BVDVA), am 3. Juli gegenüber Beamten des Bundesgesundheitsministeriums in Berlin. In der inhaltlichen Begründung zum Verbot habe der Freistaat in der Drucksache 432/08 unter anderem behauptet, die deutschen Versandapotheken würden die flächendeckende Arzneimittelversorgung der Bevölkerung gefährden. Vor allem Apotheken in ländlichen Gebieten würden in ihrer Existenz gefährdet.
Es ist vielmehr so, dass nach Angaben der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) die Anzahl der Apotheken in Deutschland im Jahr 2004 (seit Zulassung des Versandhandels) von 21.392,00 auf 21.570 im Jahr 2007 gestiegen sei. Auch deren Umsatz sei erheblich gewachsen. "Tatsächlich sitzen Versandapotheken häufig in strukturschwachen Gebieten, beteiligen sich am Nacht- und Notdienst und übernehmen alle übrigen Pflichten eines Apothekers vor Ort", stellte Buse richtig. "Gerade ältere Menschen in ländlichen Gebieten kaufen bei Versandapotheken ein. Offensichtlich besteht hier ein Bedürfnis der Verbraucher", so der Vorsitzende. Der Ruf nach dem Gesetzgeber, die unliebsame Konkurrenz auszuschalten, sei wenig verbraucherfreundlich.
Weiter heißt es in der Begründung des Bayerischen Kabinetts, "die Verbraucher seien nicht in der Lage, bei Internetbestellungen legale von illegalen Anbietern zu unterscheiden". Dagegen hielt Buse, dass interessierte Verbraucher sich in den vergangenen vier Jahren intensiv mit dem Thema beschäftigt hätten. Versicherte seien aufgrund der Beratung durch ihre Krankenkassen in der Lage, souverän und kompetent geeignete Anbieter auszuwählen. Es sei kein einziger Fall bekannt, wo ein Kunde unbewusst bei einer illegalen Versandapotheke bestellt habe.
Der dritte Vorwurf Bayerns laute, die Zulassung der Versandapotheken hätte nicht zu den gewünschten Einsparungen im Arzneimittelbereich geführt. Buse: "Dem stimmen wir bedingt zu. Faire Preise für Aspirin und Co. können wir schon jetzt bieten. Da der Gesetzgeber aber bisher nicht - wie ursprünglich geplant - die Preisbindung rezeptpflichtiger Medikamente aufgehoben hat, sind wir nicht in der Lage, in diesem ständig steigenden Ausgabenblock den Wettbewerb zu entfachen." Die Verbraucher nutzen Versandapotheken bereits millionenfach für den Einkauf rezeptfreier Medikamenten, wo sie bis zu 50 Prozent sparen. "Als Apotheker legen wir besonderen Wert auf die Betreuung unserer Kunden", so Buse weiter, "wer die Qualität der Beratung und Betreuung durch Versandapotheken infrage stellt, sollte die aktuellen Tests der Stiftung Warentest nicht ignorieren."
Am heutigen Freitag beschäftigt sich der Bundesrat mit dem Entschließungsantrag Bayerns.
Über den BVDVA
Die im BVDVA organisierten Versandapotheken sind ausnahmslos mittelständische Unternehmer, die sich für die pharmazeutische Versorgung und Betreuung chronisch kranker Patienten engagieren. Eine Liste zugelassener, deutscher Versandapotheken kann über info@bvdva.de angefordert werden.
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