BVDVA Bundesverband Deutscher Versandapotheken
Versandapotheken: "Bayerische Bundesratsinitiative ist wettbewerbs-, mittelstands und verbraucherfeindlich"
Gesetzesantrag zum Arzneiversandhandel ignoriert Verbraucherwünsche
Berlin (ots)
Der Vorsitzendes des Bundesverbands Deutscher Versandapotheken (BVDVA), Christian Buse wies das von einigen Bundesländern geplante Versandverbot für rezeptpflichtige Arzneimittel scharf zurück. Im Vorfeld des am 3. September tagenden Bundesratsfachausschusses sagte er in einer Pressekonferenz in Berlin: "Die im Gesetzesantrag geschilderten Probleme gehen an den tatsächlichen Verhältnissen auf dem Versandapothekenmarkt vorbei. Der Schutz vor unliebsamer Konkurrenz - in diesem Fall: der Schutz der Präsenzapotheker vor Wettbewerb durch Versandapotheken - ist keine akzeptable wirtschaftliche und politische Begründung, um einen Eingriff in die Berufsfreiheit der Versandapotheken zu rechtfertigen." Es handele sich vielmehr um ein Geschenk an die Apotheker, das vor dem Hintergrund der in Bayern anstehenden Landtagswahl am 28. September zu interpretieren sei.
Hintergrund der Diskussion ist der Gesetzesantrag, den die Freistaaten Sachsen und Bayern dem Bundesrat vorgelegt haben. Dessen Ziel ist, den Bundesbürgern den Bezug ihrer rezeptpflichtigen Medikamente bei seriösen deutschen Versandapotheken zu verbieten. Auch der Münchner Rechtsanwalt Thomas Bruggmann betrachtet die in dem Antrag vorgeschlagenen Maßnahmen als ungeeignet, um die Verbraucher zu schützen. Die den Antrag begründenden Behauptungen seien in weiten Teilen sachlich falsch und beruhten auf "Mythen".
In der Antragsbegründung steht unter anderem, dass Patienten nicht in der Lage seien, legale von illegalen Anbietern zu unterscheiden. Diese unwissentliche Nutzung des illegalen Versandhandels mit Arzneimitteln habe zu einem signifikanten Anstieg der Arzneimittelfälschungen geführt. "Fakt ist: Im legalen deutschen Versandhandel sind Arzneimittelfälschungen bislang nicht bekannt geworden. Auch nach Auffassung des Bundeskriminalamts sind Versandapotheken in der legalen Verteilerkette nicht anfälliger für Fälschungen als Präsenzapotheken", so Bruggmann. Denn Versandapotheken bezögen ihre Medikamente über die gleiche Verteilerkette, also vom Großhandel oder der pharmazeutischen Industrie, wie traditionelle Apotheken. Die Zahl der Arzneimittelfälschungen sei im Jahr 2007 gegenüber dem Jahr 2006 sogar gesunken. Gerade durch Zulassung des regulierten Versandhandels durch Apotheken sei den illegalen Anbietern das Wasser abgegraben worden. Der Versand gefälschter Arzneimittel durch illegale ausländische Anbieter könne auch durch ein Versandverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel nicht verhindert werden. Im Gegenteil: Durch das Verbot des legalen Versandes rezeptpflichtiger Arzneien öffne man den illegalen Anbietern Tür und Tor. Buse wies darauf hin, dass Verbraucher sich gut vor Fälschern schützen könnten und dies auch täten: "Seriöse Anbieter zeichnen sich durch ein Höchstmaß an Transparenz aus. Auf dem Impressum der Versandapotheke stehen Name des persönlich haftenden Apothekers, die zuständige Aufsichtsbehörde und die Anschrift der Apotheke."
Eine weitere, den Antrag stützende Behauptung ist, dass der legale Versandhandel mit Arzneimitteln seit Zulassung keinen nennenswerten Marktanteil erlangt habe. "Fakt ist: Der Anteil des Versandhandels am Gesamtumsatz nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel hat im Jahr 2007 einen Marktanteil von fünf Prozent erreicht, und zwar bei guter Qualitätsbewertung der Versandapotheken durch die Stiftung Warentest", so Bruggmann. Dies sei eine gute Entwicklung für eine neue Vertriebsform.
Auch ein weiteres Argument aus der Antragsbegründung griff der Verbandsvorsitzende korrigierend auf. So befürchten die Antragssteller, dass die Entwicklung des Arzneiversandhandels den bislang existierenden ordnungspolitischen Rahmen für eine sichere und flächendeckende Arzneimittelversorgung der Bevölkerung in Frage stelle. Buse: "Trotz Zulassung des Arzneimittelversandhandels ist die Zahl der Apotheken vom Jahr 2003 bis zum Jahr 2007 gewachsen. Auch der Umsatz der Apotheken hat sich in dieser Zeit gesteigert." Es bestünde überdies ein Widerspruch in dem Vorwurf, dass sich der Versandhandel angeblich nicht in relevanter Weise entwickele aber zugleich die Flächendeckung gefährde.
Die Politik dürfe ferner nicht vergessen, dass Versandapotheken gerade immobile Menschen mit Arzneimitteln versorgen, die in Gebieten mit geringer Apothekendichte leben und vor allem über den Versandweg die notwendigen Arzneien günstig, sicher und pünktlich erhielten.
Buse erinnerte auch daran, dass es bei der Diskussion der Mittelstandsaspekt nicht vernachlässigt werden dürfe: "Viele der großen Versandapotheken, die nicht selten in strukturschwachen Regionen Millioneninvestitionen in moderne Logistikzentren und Arbeitsplätze realisiert haben, können nicht auf die Umsätze aus dem Versand verschreibungspflichtiger Arzneimittel verzichten. Hier stehen nicht nur Arbeitsplätze sondern auch die Existenz auf dem Spiel."
Bruggmann: "Gerade angesichts des morgen am Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg beginnenden Verfahrens zur Liberalisierung des europäischen Apothekenmarktes erscheint mir die aktuelle deutsche Diskussion rückwärtsgerichtet und wenig sinnvoll." Am morgigen Mittwoch verhandelt der EuGH die Frage, ob das deutsche Fremdbesitzverbot mit dem Europarecht vereinbar ist. Bei dieser Vorverhandlung wird noch keine Entscheidung getroffen.
Die Statements der Pressekonferenz stehen unter www.bvdva.de zum Download bereit.
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