ADV Deutsche Verkehrsflughäfen
ADV begrüßt Feststellungen des verkehrspolitischen Sprechers der SPD-Bundestagsfraktion zur Kerosinsteuer
Berlin (ots)
Wie die Luftverkehrsgesellschaften und anderen Verbände der Branche halten die deutschen Flughäfen den auf dem G7-Gipfel eingebrachten Vorschlag zur Einführung einer Kerosinbesteuerung für nicht sachgerecht.
Da der Luftverkehr als einziger Verkehrsträger seine Wegekosten selbst trägt, ist die gewerbliche Luftfahrt weltweit von der Kerosinsteuer befreit. Ein Alleingang der EU-Mitgliedsstaaten wäre - ebenso wie ein nationaler Alleingang - eine Benachteiligung im globalen Wettbewerb, der die Leistungsfähigkeit des deutschen Luftverkehrssystems in Frage stellen würde.
Bernd Nierobisch, Hauptgeschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen, hebt die Notwendigkeit einer weiteren Stärkung des deutschen Luftverkehrsstandortes hervor: "Zu einem Zeitpunkt, in dem sich die Branche weltweit allmählich von einer dreijährigen Krise erholt, sollten weitere fiskalische Belastungen, die Wettbewerbsverzerrungen schaffen anstatt abzubauen, ein politisches Tabu sein. Wir begrüßen daher die Erklärung des verkehrspolitischen Sprechers der SPD-Bundestagsfraktion, Uwe Beckmeyer, zu dem Vorschlag einer Kerosinbesteuerung insoweit, als festgestellt wird, dass der Luftverkehrsmarkt Deutschland nicht isoliert betrachtet werden kann, ein nationaler Alleingang bei der Kerosinsteuer fatal wäre und dem deutschen Luftverkehr keine weiteren Lasten aufgebürdet werden dürfen. Darüber hinaus begrüßen wir die grundsätzliche Feststellung, dass Deutschland als Exportnation auf eine leistungsfähige Luftverkehrs- und Flughafeninfrastruktur angewiesen ist und der Standort im internationalen Konkurrenzkampf daher weiter gestärkt werden muss."
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