ADV Deutsche Verkehrsflughäfen
Flughäfen fordern Planungssicherheit durch Regelungen des novellierten Fluglärmschutzgesetzes
Berlin (ots)
In der öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses des Deutschen Bundestages am 8. Mai 2006 haben Vertreter der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen (ADV) erneut Nachbesserungen für Teile des Gesetzentwurfs angemahnt.
Die ADV - wie auch die gesamte deutsche Luftverkehrsbranche - tritt nachdrücklich für eine zügige Novellierung des veralteten Fluglärmgesetzes von 1971 ein.
Die Experten der ADV wiesen in der Anhörung darauf hin, dass mit diesem Entwurf leider nicht das von allen Seiten erwünschte Ziel erreicht wird, bei Neu- oder Ausbau von Flughäfen endlich Planungssicherheit zu schaffen. Die Flughäfen halten es daher für unbedingt erforderlich, die Lärmzumutbarkeitskriterien für den Neubau oder die wesentliche Erweiterung von Flughäfen verbindlich festzuschreiben, um im Sinne des Bürokratieabbaus klare gesetzliche Vorgaben in künftigen Planungsverfahren zu haben.
Außerdem muss durch eine vorausschauende Siedlungsplanung mit Bauverboten bzw. Baubeschränkungen einer unverträglichen Nachbarschaftssituation vorgebeugt werden. Die vorgesehene Erweiterung der Ausnahmetatbestände sogar gegenüber dem veralteten Fluglärmgesetz von 1971 wird strikt abgelehnt.
Bernd M. Nierobisch, Hauptgeschäftsführer der ADV, erklärt mit Blick auf die weiteren Beratungen der Ausschüsse: "Die deutschen Verkehrsflughäfen stimmen völlig mit der Forderung des Vorsitzenden Richters des 4. Senats beim Bundesverwaltungsgericht überein, dass der Gesetzgeber dringend verbindliche Kriterien für die Bemessung von passivem Schallschutz bei Flughafenneu- und ausbauten festlegen muss. Nur so können langwierige und kostspielige Planungs- und Genehmigungsverfahren künftig abgekürzt werden. Die von nahezu allen Experten geforderte Einschränkung der Ausnahmegenehmigung bei Bauverboten ist aus Sicht der ADV unverzichtbar für eine nachhaltig gute Nachbarschaft der Flughäfen und ihrer Anrainer."
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