Mitteldeutsche Zeitung: zu Urteil/Arbeitszimmer
Halle (ots)
Erneut erleidet der Steuergesetzgeber eine schwere Schlappe vor dem Bundesverfassungsgericht: Die Begrenzung der steuerlichen Abzugsfähigkeit, wie sie seit 2007 im Gesetz steht, ist willkürlich und zielt allein auf höhere Steuereinnahmen ab. Ganz ähnlich hatte Karlsruhe schon argumentiert, als es die mangelhafte Gesetzgebung zur Pendlerpauschale kassierte. Auch hier dominierte Willkür und die pure Lust auf Mehreinnahmen die Gesetzestexte. Ein schlechter Ratgeber, wie das Einschreiten der höchsten Richter jetzt wieder zeigt.
Ferner attestieren die Verfassungshüter dem Gesetzgeber, dass sein Gesetz völlig an der Lebenswirklichkeit vorbei ging, weil es mehr Unklarheiten, Fragen und juristische Streitfälle schafft. Genau das aber sollten vernünftige Steuergesetze vermeiden.
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