Mitteldeutsche Zeitung: zu Fall Edathy
Halle (ots)
Politiker müssen stets die Skandalanfälligkeit ihres Tuns berücksichtigen und sollten die zersetzende Wirkung des Verdachts kennen. Wo es dem Gesetzgeber schwer fällt, zwischen dem Erwerb strafbaren und harmlosen pornografischen Materials zu unterscheiden, ist ein Politiker für ein Wahlamt untragbar geworden, unabhängig davon, was diese Unterscheidung am Ende ergibt. So gesehen markiert der Fall Edathy eine Schwelle, über die sich die Politik bezüglich ihres Umgangs mit den digitalen Entwicklungen zu vergewissern hat. So sehr man den staatlichen Instanzen zugestehen muss, dass sie zur Verbrechensbekämpfung mit den technischen Entwicklungen der Cyber-Kriminalität mithalten können müssen, scheint es jedoch dringend geboten, Vorkehrungen gegen die Gefahren einer leichtfertigen Verletzung der bürgerlichen Freiheit zu treffen. Man macht es sich entschieden zu leicht, wenn man Edathy aus Mangel an Beweisen nun unterstellt, dass er Beweise vernichtet haben könnte.
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