Stuttgarter Zeitung: Kommentar zu Gauck/NPD/Bundesverfassungsgericht
Stuttgart (ots)
Das Verfassungsgericht hat dem Bundespräsidenten einen großen Freiraum zugebilligt, sich als ein politischer Präsident zu profilieren. Die Entscheidung ist richtig. Ein Bundespräsident ist eben mehr als nur der oberste Repräsentant, der lediglich die Einheit des Staates verkörpert. Ein Präsident, der über wenig mehr als die Macht seiner Worte verfügt, darf sich auch einmischen, Stellung beziehen, warnen. Er sollte dies sogar tun. Er darf, wie man seit gestern weiß, sogar NPD-Anhänger als "Spinner" bezeichnen.
Freilich steht diese Entscheidung in einem Spannungsverhältnis zu einem zweiten Karlsruher Urteil vom selben Tag. Die NPD ist auch mit dem Antrag gescheitert, zwei Bundespräsidentenwahlen für ungültig erklären zu lassen. Anders als im ersten Urteil reduziert das Gericht den Präsidenten nun eben doch wieder auf eine Figur, die die "Einheit des Staates" repräsentiert und "geistig-moralisch" wirke. Die Richter betonen die "zeremonielle, symbolische Bedeutung" der Präsidentenwahl und die "Würde des Wahlaktes, der dem parteipolitischen Streit enthoben sein soll". Eine zeremoniell-symbolische Bedeutung hat man bisher am ehesten Fronleichnamsprozessionen zugebilligt. Die Worte der Richter sind riskant, weil sie ein demokratisches Prinzip relativieren: Eine Wahl ist keine Zeremonie. Karlsruhe befeuert so auch das unsägliche Vorurteil, dass ein Parteienstreit, der die Voraussetzung jeder parlamentarischen Demokratie ist, von minderer Würde sei.
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