DAK-Gesundheit begrüßt Verabschiedung des FKG durch den Bundestag
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Die DAK-Gesundheit begrüßt, dass der Morbiditätsorientierte Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) nach mehr als einem Jahrzehnt mit dem Faire-Kassenwettbewerb-Gesetz (FKG) reformiert wird und für mehr Verteilungsgerechtigkeit sorgt. Bislang war der Finanzausgleich zwischen den Krankenkassen, der über den Gesundheitsfonds abgewickelt wird, nicht ausreichend zielgenau. Die Kasse bedauert jedoch, dass die mit dem FKG geschaffene Regionalkomponente zunächst begrenzt wird. Lesen Sie mehr in unserer Pressemitteilung.
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Ihr Presseteam DAK-Gesundheit
Die DAK-Gesundheit begrüßt, dass der Morbiditätsorientierte Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) nach mehr als einem Jahrzehnt mit dem Faire-Kassenwettbewerb-Gesetz (FKG) reformiert wird und für mehr Verteilungsgerechtigkeit sorgt.
Bislang war der Finanzausgleich zwischen den Krankenkassen, der über den Gesundheitsfonds abgewickelt wird, nicht ausreichend zielgenau. Einige Krankenkassen erhielten deshalb nicht die Mittel, die sie tatsächlich für die Versorgung ihrer Versicherten brauchten, während andere Krankenkassen mehr Mittel erhielten als sie benötigen. Das führte zu deutlichen Beitragssatzunterschieden und damit zu ungleichen Voraussetzungen im Wettbewerb.
"Die Reform schafft endlich mehr Verteilungsgerechtigkeit", betont Andreas Storm, Vorstandsvorsitzender der DAK-Gesundheit. "Wir begrüßen insbesondere die Einführung eines Hochrisikopools für Hochkostenfälle, der eine fairere Verteilung der Mittel bei sehr teuren Erkrankungen sicherstellt." Damit ist die gesetzliche Krankenversicherung besser auf die solidarische Finanzierung sehr teurer, neuer Therapieoptionen aufgrund des medizinisch-technischen Fortschritts vorbereitet. "Politik, Leistungserbringer und Krankenkassen müssen jetzt gemeinsam darauf achten, dass dies nicht von den Herstellern ausgenutzt wird", so Storm.
Die DAK-Gesundheit bedauert, dass die mit dem FKG geschaffene Regionalkomponente, die regional teilweise sehr unterschiedliche Kostenstrukturen ausgleichen soll, im Jahr 2021 zunächst auf 75 Prozent begrenzt wird. Hierfür gibt es keinen sachlichen Grund, da durch die zweistufige Einführung die Kassen noch einmal bevorteilt werden, die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds über den Bedarf hinaus erhalten.
Auch wenn das FKG mehr Verteilungsgerechtigkeit schafft, muss das Wettbewerbshandeln der Krankenkassen auf der politischen Agenda bleiben, damit der Wettbewerb wirklich fair abläuft. Hier wird zwischen Krankenkassen unter Bundes- und unter Landesaufsicht noch zu oft mit zweierlei Maß gemessen. Für fairen Wettbewerb reicht es nicht, die finanziellen Ressourcen für die Versorgung gerecht zu verteilen. Auch die Auslegung der Wettbewerbsregeln muss einheitlich erfolgen. Die mit dem FKG geschaffene Vertragstransparenzstelle ist ein erster wichtiger Schritt, dem weitere folgen müssen.
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