DAK-Gesundheit unterstützt Linken-Antrag zur Stabilisierung der Pflegekassen im Sächsischen Landtag
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Der Sächsische Landtag berät morgen über einen Antrag der Fraktion „Die Linke“, welcher die notwendige Stabilisierung der Pflegekassen behandelt. Darin wird eine Forderung formuliert, welche die DAK-Gesundheit bereits im September auf Bundesebene in die politische Diskussion eingebracht hatte. Dabei geht es um die notwendige Rückzahlung von 5,9 Milliarden Euro. Gelder, die der Bund während der Corona-Pandemie nachweisbar verfassungswidrig verwendet hatte. Lesen Sie mehr dazu in unserer aktuellen Pressemitteilung.
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Ihr Presseteam der DAK-Gesundheit Sachsen
DAK-Gesundheit unterstützt Linken-Antrag zur Stabilisierung der Pflegekassen im Sächsischen Landtag
Fraktion greift darin die DAK-Forderung nach Rückzahlung von 5,9 Milliarden Euro durch den Bund auf
Der Sächsische Landtag berät morgen über einen Antrag der Fraktion „Die Linke“, welcher die notwendige Stabilisierung der Pflegekassen behandelt. Darin wird eine Forderung formuliert, welche die DAK-Gesundheit bereits im September auf Bundesebene in die politische Diskussion eingebracht hatte. Dabei geht es um die notwendige Rückzahlung von 5,9 Milliarden Euro. Gelder, die der Bund während der Corona-Pandemie nachweisbar verfassungswidrig verwendet hatte.
Klamme Pflegekassen und stetig steigende Pflegekosten – wird diese Entwicklung nicht gestoppt, stellt sich Pflegebedürftigen immer öfter die Frage, wie sie sich eine gute, notwendige Betreuung im Alter noch leisten können. Morgen wird dieses wichtige Thema im Sächsischen Landtag behandelt: Die Fraktion „Die Linke“ hat einen Antrag zur Stabilisierung der Pflegekassen eingebracht. Demnach soll die sächsische Staatsregierung im Bundesrat und bei der Bundesregierung darauf drängen, dass der Bund jene 5,9 Milliarden Euro an die Pflegekassen zurückzahlt, die er zu Corona-Zeiten unrechtmäßig verwendet hatte. Dadurch würden die Kassen deutlich entlastet. Die DAK-Gesundheit unterstützt diesen Antrag ausdrücklich.
Stefan Wandel, Leiter der DAK-Landesvertretung Sachsen erklärt: „Die Fraktion ´Die Linke‘ greift damit eine Forderung auf, welche die DAK-Gesundheit bereits im September formuliert hatte.“ Im Auftrag der Krankenkasse hatte die Juristin Prof. Dr. Dagmar Felix (Universität Hamburg) ein Rechtsgutachten erstellt, welches die Verwendung der Gelder aus den Pflegekassen während der Corona-Pandemie – unter anderem für Tests und Boni für Pflege-Beschäftigte – untersucht hat. „Das Ergebnis ist eindeutig: Dieses Vorgehen vom Bund war verfassungswidrig. Die von uns geforderte, kurzfristige Rückzahlung durch den Bund blieb bisher jedoch aus“, sagt Wandel.
Dabei würde diese Rückzahlung nicht nur die soziale Pflegeversicherung stabilisieren, sondern auch jenen Spielraum eröffnen, der zur Vorbereitung einer grundlegenden Pflegereform notwendig ist. „Es wäre ein starkes Signal des Sächsischen Landtags für bundesweit all jene Menschen, die diese 5,9 Milliarden einst in die Pflegeversicherung eingezahlt haben, wenn der Antrag morgen eine Mehrheit findet“, sagt Stefan Wandel.
Das detaillierte Rechtsgutachten sowie weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Website der DAK-Gesundheit unter: www.dak.de/presse/bundesthemen/politik-unternehmensnachrichten/pflegeversicherung-dak-gesundheit-kritisiert-zweckentfremdung-von-beitragsgeldern-_81306
Kontakt:
Juliane Richter DAK-Gesundheit Pressesprecherin für Sachsen & Thüringen
Freiberger Straße 37, 01067 Dresden Tel.: 0351/312085-1131 Mobil: 0173-4829258 mailto:juliane.richter@dak.de http://www.dak.de/presse