Verbraucherinformationsgesetz: Bundestag schützt Panscher und Betrüger
Berlin (ots)
Das Verbraucherinformationsgesetz (VIG), das heute vom Bundestag verabschiedet werden soll, stärkt nach Einschätzung von foodwatch die Rechte der Verbraucher nicht und zieht keine Lehre aus den Gammelfleischskandalen. "Das Gesetz ist Augenwischerei und ein Skandal. Statt den Bürgern ihr Recht auf Information zu geben, schützt es Panscher und Betrüger", sagte Thilo Bode, Geschäftsführer der Verbraucherorganisation. Nach wie vor dürften Verbraucher nicht erfahren, welche Unternehmen Ekelfleisch auf den Markt gebracht oder bei Lebensmittelkontrollen schlecht abgeschnitten hätten. Zahlreiche Ausnahmeregelungen, unzumutbar lange Fristen und hohe Gebühren würden dazu führen, dass die Bürger weiterhin nicht als mündige Marktteilnehmer handeln könnten.
"Informationsrechte sind Bürgerrechte, die der Bundestag mit der Absegnung dieser Mogelpackung sehenden Auges missachtet", kritisierte Bode. Seinem Mandat, die Interessen der Bürger durchzusetzen, komme das Parlament mit der Verabschiedung dieses Gesetzes nicht nach. Die beschlossenen Änderungen seien reine Kosmetik, die den Verbrauchern in der Praxis nichts nützten.
So wurden zum Beispiel die Bearbeitungsfristen auf einen Monat verkürzt. Dennoch kann sich eine Behörde oder ein Unternehmen jederzeit auf einen der zahlreichen "Ausschluss- und Beschränkungsgründe" des VIG berufen (in Paragraph 2). Der Verbraucher muss die Berechtigung seines Auskunftsanspruchs dann gerichtlich klarstellen lassen, was mehrere Jahre dauern kann. Unternehmen können jede für ihr öffentliches Ansehen ungünstige Information als "wettbewerbsrelevant" und damit einem "Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis vergleichbar" einstufen (gemäß Paragraph 2 Nr.2c). Dadurch können nach der Einschätzung von foodwatch nahezu alle berechtigten Auskunftsansprüche von Bürgern abgewehrt oder auf Jahre verschleppt werden.
Auf Grund der Gammelfleischskandale hatten SPD und CDU/CSU im Koalitionsvertrag vom 11.11.2005 vereinbart, dass Verbraucher mittels eines VIG zukünftig ein Recht auf Informationen bekommen sollten. Den Entwurf zum Verbraucherinformationsgesetz hatten sie im Mai dieses Jahres in den Bundestag eingebracht. "Doch statt die Transparenz zu erhöhen und Hersteller dazu anzuhalten, die Regeln einzuhalten, knickt die Koalition vor der Wirtschaftslobby ein", urteilte Bode. Die Wirtschaft habe offensichtlich Angst davor, dass die Verbraucher erfahren, was in der Lebensmittelbranche vor sich geht.
Laut Behördenangaben wird allein in Bayern jede dritte amtliche Verdachtsprobe von Frischfleisch beanstandet, die Hälfte davon stellt sich als gesundheitsschädlich heraus. Aus Niedersachsen sind ähnliche Zahlen bekannt. Das vorliegende VIG verpflichtet die Behörden nicht, diese Ergebnisse unter Nennung von Produkt- und Herstellernamen zeitnah zu veröffentlichen. Obwohl dies in anderen europäischen Ländern wie Großbritannien, Dänemark, Schweden und Irland längst Standard ist.
In den vergangenen Monaten hatte es breiten Protest von der Opposition, zahlreichen Verbänden und zuletzt auch aus den Bundesländern gegen das Gesetz gegeben, das auf Bundesverbraucherminister Horst Seehofer zurück geht. Allein foodwatch hat seit Ende Februar über 10.000 Protestunterschriften gesammelt.
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