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Hanns-Seidel-Stiftung e.V.

PM 03/23 Stellungnahme der Hanns-Seidel-Stiftung zum Urteil des BVerfG im Organstreitverfahren der DES

Stellungnahme der Hanns-Seidel-Stiftung

zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes am 22. Februar 2023

zum Organstreitverfahren der

„Desiderius-Erasmus-Stiftung“

Bitte beachten Sie unsere Pressemitteilung mit einer Stellungnahme zum heute veröffentlichten Urteil des Bundesverfassungsgerichtes:

Stellungnahme der Hanns-Seidel-Stiftung zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes am 22. Februar 2023 zum Organstreitverfahren der „Desiderius-Erasmus-Stiftung“

Das Bundesverfassungsgericht hat heute mit seinem Urteil einen Weg für die weitere Zukunft der Finanzierung der politischen Stiftungen in Deutschland aufgezeigt. Als Gesetzgeber ist der Deutsche Bundestag nun aufgerufen, die sich aus dem Urteil ergebenden Punkte umzusetzen. Das Urteil bestätigt grundsätzlich die Finanzierung der politischen Stiftungen und zeigt einen Weg für die Chancengleichheit am Wettbewerb politischer Parteien auf, gleichzeitig hat das Bundesverfassungsgericht die Mitwirkung der politischen Stiftungen am demokratischen Meinungsbildungsprozess und dem Auftrag der politischen Bildung im In- und Ausland stärkend festgehalten. Die Hanns-Seidel-Stiftung wird den vorgegebenen Weg weiter konstruktiv begleiten und sich mit Sachverstand und Erfahrung einbringen, wo gewünscht. Vor weiteren Äußerungen wollen wir zunächst die schriftliche Urteilsbegründung intensiv analysieren.

Hubertus Klingsbögl
Pressesprecher der Hanns-Seidel-Stiftung
 presse@hss.de