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Deutsches Institut für Menschenrechte

"Zwangsarbeit heute: Betroffene von Menschenhandel stärken"
Neues Projekt am Deutschen Institut für Menschenrechte gestartet

Berlin (ots)

"Zwangsarbeit heute: Betroffene von Menschenhandel stärken" Neues Projekt am Deutschen Institut für Menschenrechte gestartet

Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat Anfang Juni 2009 das auf drei Jahre angelegte Projekt "Zwangsarbeit heute: Betroffene von Menschenhandel stärken" gestartet. Derzeit ist eine angemessene Entlohnung und Entschädigung der Betroffenen von Menschenhandel und Zwangsarbeit nur schwer zu erreichen. Das Projekt will in ausgewählten Fällen finanzielle Unterstützung leisten, um Betroffenen zu helfen, vor Gerichten und Behörden Ansprüche geltend zu machen. Zudem sollen Seminare und Tagungen die Fachöffentlichkeit sensibilisieren und fortbilden.

Das Projekt wird von der Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" jährlich mit ca. 200.000 Euro gefördert. Dem Projekt liegt eine Studie "Menschenhandel in Deutschland. Die Menschenrechte der Betroffenen stärken" zugrunde, die auch Empfehlungen an die Politik zum Umgang mit den Opfern von Zwangsarbeit und Menschenhandel enthält und vom Deutschen Institut für Menschenrechte erstellt wurde.

"Derzeit erhalten nur wenige Betroffene eine Entschädigung. Die Summen bleiben dabei in der Höhe häufig weit hinter dem zurück, was den Betroffenen zusteht", erklärte Heiner Bielefeldt, Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte, anlässlich der Vorstellung der Studie. Die Menschenrechte verpflichteten den Staat, es jeder Person faktisch zu ermöglichen, ihre Rechte durchzusetzen. In Deutschland werden Opfer von Menschenhandel vor allem als Zeugen gegen die Täterinnen und Täter gehört. Ihre eigenen Ansprüche geraten dabei häufig aus dem Blickfeld. Hier ist ein Perspektivwechsel erforderlich", sagte der Menschenrechtsexperte weiter.

Betroffene haben sowohl Schadensersatzansprüche gegenüber den Tätern und Täterinnen als auch unter bestimmten Voraussetzungen aus dem Opferentschädigungsgesetz. In der Praxis aber klagen nur wenige Betroffene diese Ansprüche ein. Den Betroffenen sind ihre Rechte häufig kaum bekannt, die Durchsetzung scheitert auch daran, dass sie nicht als Opfer erkannt und aufgrund ihres illegalen Aufenthaltsstatus' abgeschoben werden.

"Die strafrechtliche Verfolgung der Täter allein genügt nicht, so der Vorstandsvorsitzende der Stiftung EVZ, Dr. Martin Salm. "Wir wollen den Opfern helfen, Gerechtigkeit zu erlangen und ihre legitimen Ansprüche gegenüber den Tätern durchzusetzen. Dazu braucht es auch eine professionelle Beratung und finanzielle Unterstützung derer, die ihre Rechte einfordern."

Weitere konkrete Empfehlungen im Ergebnis der Studie sind zudem die Überprüfung des bestehenden Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrechtes sowie die Ratifikation der Konvention des Europarates gegen Menschenhandel.

Die Studie:
Petra Follmar-Otto / Heike Rabe: Menschenhandel in Deutschland. Die 
Menschenrechte der Betroffenen stärken. Deutsches Institut für 
Menschenrechte, Berlin, Juni 2009, ISBN 978-3-937714-78-3  
http://www.presseportal.de/go2/institut_fuer_menschenrechte

Informationen zum Projekt:
www.institut-fuer-menschenrechte.de, www.stiftung-evz.de

Pressekontakt:

Bettina Hildebrand
Deutsches Institut für Menschenrechte
Telefon (030) 259 359 - 14, Mobil (0160) 966 500 83
E-Mail: hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de

Franka Kühn
Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft", Pressesprecherin
Telefon (030) 259297-76
E-Mail: kuehn@stiftung-evz.de

Original-Content von: Deutsches Institut für Menschenrechte, übermittelt durch news aktuell

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