Deutsches Institut für Menschenrechte
Deutsches Institut für Menschenrechte begrüßt Wahl Deutschlands in den UN-Menschenrechtsrat
Berlin (ots)
Am 12. November 2012 wurde Deutschland in den UN-Menschenrechtsrat gewählt.
Dazu erklärt Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte:
"Das Deutsche Institut für Menschenrechte begrüßt die Wahl Deutschlands in den UN-Menschenrechtsrat. Dies ist eine Anerkennung für die Menschenrechtspolitik Deutschlands seit seiner ersten Mitgliedschaft im Menschenrechtsrat 2006-2009, aber auch eine Verpflichtung für die Zukunft. Wir hoffen, dass Deutschland nicht nur seine bisherigen Schwerpunkte wie beispielsweise das Recht auf Wasser und Sanitärversorgung und das Recht auf Wohnen fortführt, sondern auch neue inhaltliche Akzente setzt. Handlungsbedarf besteht bei der Beachtung von Menschenrechten jenseits der eigenen Staatsgrenzen, sei es bei militärischen Auslandseinsätzen oder Menschenrechtsverletzungen durch Unternehmen, und bei der Stärkung der Rechte älterer Menschen.
Die Bundesregierung sollte sich auch, zumal nach Ausscheiden aus dem UN-Sicherheitsrat, für eine systematische Zusammenarbeit zwischen UN-Sicherheitsrat und UN-Menschenrechtsrat einsetzen. Der Menschenrechtsrat hat ein großes Potenzial, als Frühwarnsystem für den Sicherheitsrat zu dienen. Eine solche Verzahnung kann dazu beitragen, dass der Sicherheitsrat bei schweren Menschenrechtsverletzungen frühzeitig aktiv wird.
Der Menschenrechtsrat ist die zentrale internationale Institution für den Schutz der Menschenrechte und für die Fortentwicklung von menschenrechtlichen Standards. Deshalb erwarten wir, dass sich die Bundesregierung auch energisch jeglichen Bestrebungen entgegenstellt, durch die die unabhängigen Sonderberichterstatter und Vertragsausschüsse geschwächt werden sollen. Sie sind unverzichtbare Elemente eines wirksamen Menschenrechtsschutzes weltweit.
Die Bundesregierung hat vor der Wahl in den Menschenrechtsrat betont, dass Menschenrechtsschutz im eigenen Land beginnen muss. Wir gehen deshalb davon aus, dass Bundesregierung und Bundestag sich künftig regelmäßig und ernsthaft mit den Empfehlungen der UN-Menschenrechtsgremien befassen. Ein erster Testfall wird das allgemeine periodische Überprüfungsverfahren im April 2013 sein. Hier kann Deutschland durch einen selbstkritischen Bericht mit gutem Beispiel vorangehen."
Informationen zum UN-Menschenrechtsrat auf der Website des Instituts: http://ots.de/YHmnR
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