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Deutsches Institut für Menschenrechte

Menschenrechtsinstitut begrüßt Stärkung der Datenschutz-Kontrolle der Antiterrordatei durch Bundesverfassungsgericht

Berlin (ots)

Anlässlich des heutigen Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Antiterrordateigesetz sagt Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte:

"Knapp sechs Jahre nach Inbetriebnahme der Verbunddatei von Polizei und Nachrichtendiensten hat Karlsruhe erneut klargestellt, dass die Bekämpfung des internationalen Terrorismus rechtsstaatlichen Grundsätzen zu folgen hat. Der Erste Senat bemängelt zu Recht die Intransparenz der Datenverarbeitung, die vage Definition potentiell Betroffener, die Schwierigkeiten datenschutzrechtlicher Kontrolle und die unzureichenden Rechtsbehelfe für die mehr als 17.000 in der Antiterrordatei erfassten Personen.

Wir begrüßen die Feststellung des Gerichts, dass der wirksamen Kontrolle der Datei durch die unabhängigen Datenschutzbehörden eine überragende Bedeutung zukommt, weil Rechtsschutz für Betroffene kaum möglich ist.

Das Gericht leitet erstmals aus dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein Verbot der Zusammenführung der Daten von Polizei und Nachrichtendiensten ab (grundrechtliches Trennungsgebot von Polizei und Geheimdiensten), das nur unter sehr engen Voraussetzungen durchbrochen werden darf. Diese Grenze muss künftig sehr ernst genommen werden, denn eine Verwendung geheimdienstlich erworbener Daten für polizeiliche Zwecke leistet einer Erosion des Persönlichkeitsschutzes Vorschub.

Die Bundesregierung ist nun aufgefordert, eine verfassungskonforme Ausgestaltung der informationellen Zusammenarbeit von Polizei und Nachrichtendiensten sicherzustellen. Auf den Prüfstand gehören neben der Antiterrordatei auch die Rechtsextremismusdatei und die verschiedenen seit 2004 installierten Terrorismus- und Extremismus-Abwehrzentren."

Das Deutsche Institut für Menschenrechte war in der mündlichen Verhandlung der Verfassungsbeschwerde gegen das Antiterrordateigesetz am 6. November 2012 zur Stellungnahme eingeladen.

Stellungnahme des Instituts zur öffentlichen Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung des Rechtsextremismus:

http://bit.ly/14OOs7V

Informationen des Instituts zur rechtsstaatlichen Evaluierung von Sicherheitsgesetzen:

http://bit.ly/12g0xhT

Pressekontakt:

Anja Viohl,
Telefon: 030 25 93 59 - 453, Mobil: 0170 33 40 01 5
E-Mail: viohl@institut-fuer-menschenrechte.de

Original-Content von: Deutsches Institut für Menschenrechte, übermittelt durch news aktuell

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