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Deutsches Institut für Menschenrechte

Menschenrechtsinstitut fordert besseren Zugang zum Recht für Betroffene von Datenmissbrauch
Zum Europäischen Datenschutztag am 28.01.2014

Berlin (ots)

In Deutschland ist es trotz anerkannt hoher Datenschutzstandards in der Praxis oft schwierig, sich gegen Datenmissbrauch und intransparente Datenverarbeitung zur Wehr zu setzen - selbst dann, wenn die Rechtsverletzung von deutschen Behörden oder in Deutschland ansässigen Unternehmen ausgeht. Um das menschenrechtlich verbriefte Recht auf Privatsphäre besser durchsetzen zu können, sollten daher die Datenschutzbehörden gestärkt und der gerichtliche Rechtsschutz verbessert werden, so das Ergebnis einer europaweiten Studie der EU-Grundrechteagentur, für die das Deutsche Institut für Menschenrechte die Forschung in Deutschland durchgeführt hat.

Erstmals wurden in einer groß angelegten Untersuchung Betroffene von Datenschutzverletzungen, Mitarbeitende aus Aufsichtsbehörden, Anwälte, Richter und Vertreter der Zivilgesellschaft zu ihren Erfahrungen mit der Zugänglichkeit und Effektivität von Beschwerdemöglichkeiten und gerichtlichem Rechtsschutz befragt. In 16 EU-Staaten wurden mehr als 700 Personen, davon 46 in Deutschland, ausführlich interviewt.

Die Ergebnisse für Deutschland: Zwar nutzen Betroffene häufig ihre Beschwerdemöglichkeiten bei Datenschutzbehörden, überschätzen aber teilweise deren Möglichkeiten. Angesichts knapper Ressourcen und begrenzter Kompetenzen lassen sich insbesondere komplexe Fälle oder Konflikte mit öffentlichen Stellen nicht immer abschließend durch die Datenschützer klären. Es bliebe der Gang vor Gericht, den aber aufgrund der Komplexität des Datenschutzrechts, wenig verbreiteter anwaltlicher Expertise und des Prozessrisikos wegen des unsicheren Ausgangs von Verfahren nur wenige wagen. Auch nehmen viele Betroffene ihre Rechte nicht wahr, da ihnen Informationen fehlen, sie den Aufwand scheuen oder Sanktionen fürchten.

Vor diesem Hintergrund schließt sich das Deutsche Institut für Menschenrechte der Forderung der EU-Grundrechteagentur an, die seit 2012 laufenden Verhandlungen zur EU-Datenschutzreform zügig zum Abschluss zu bringen. Insbesondere die von der Kommission vorgeschlagenen Vorschriften für eine angemessene Ausstattung der Aufsichtsbehörden sowie zu Klagerechten für Datenschutzorganisationen würden den Rechtsschutz auch hierzulande erheblich verbessern. Die Bundesregierung sollte im EU-Ministerrat darauf hinwirken, dass der Kreis der klageberechtigten Verbände möglichst weit gefasst wird und zum Beispiel auch Gewerkschaften und Verbraucherschutzverbände mit aufgenommen werden.

   Factsheet zu den Ergebnissen der deutschen Teilstudie 
   http://ots.de/zSno6
   Studie der EU-Grundrechteagentur (Englisch) 
   http://ots.de/DLfj2
   Pressemitteilung der EU-Grundrechteagentur (Deutsch) 
   http://ots.de/wXpqW

Pressekontakt:

Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Telefon +49 30 259 359 14 * Mobil +49 160 966 500 83
E-Mail: hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de

Original-Content von: Deutsches Institut für Menschenrechte, übermittelt durch news aktuell

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