Deutsches Institut für Menschenrechte
Aussetzung des Familiennachzugs für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge verstößt gegen die UN-Kinderrechtskonvention
Berlin (ots)
Mit Blick auf die fortgesetzten Gespräche der Regierungskoalition über den Entwurf eines "zweiten Asylpaketes" erklärt das Deutsche Institut für Menschenrechte:
"Eine Aussetzung des Familiennachzugs für zwei Jahre für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge verstößt gegen die UN-Kinderrechtskonvention. Geflüchtete Kinder wären dadurch gezwungen, mindestens zwei Jahre ohne Eltern zu leben und müssten in der Jugendhilfe versorgt werden. Die UN-Kinderrechtskonvention verpflichtet die Vertragsstaaten dazu, dass ein Kind nicht gegen den Willen seiner Eltern von diesen getrennt wird, es sei denn, dass diese Trennung für das Wohl des Kindes notwendig ist. Daher muss die Bundesrepublik Deutschland als Vertragsstaat die Familienzusammenführung wohlwollend, human und beschleunigt bearbeiten.
Zur Begründung des Ausschlusses vom Familiennachzug wird angegeben, dass Minderjährige allein auf die Flucht geschickt würden, um Nachzugsansprüche zu erlangen. Diese Aussage lässt andere Gründe wie Trennungen auf der Flucht und kinderspezifische Fluchtgründe wie Zwangsrekrutierungen außer Acht und ist empirisch nicht belegt. Stattdessen werden sowohl Kinder als auch Eltern unter einen Generalverdacht gestellt.
Auch weitere, menschenrechtlich kritische Punkte aus dem zunächst bekanntgewordenen Erstentwurf des Bundesinnenministeriums sollten nicht erneut aufgenommen werden. Dazu gehört das Vorhaben, dass Erkrankungen, die schon vor der Einreise nach Deutschland bestanden, kein Hinderungsgrund für eine Abschiebung sein sollen.
Ebenso muss sichergestellt werden, dass traumatisierte Menschen, etwa Opfer sexualisierter Gewalt, Zeit und eine Umgebung erhalten, in der sie zur Ruhe kommen können, um sich zu öffnen und ihre Fluchtgründe zu schildern. Es ist ganz typisch für traumatisierte Menschen, dass sie zunächst widersprüchliche Angaben zu ihrer Verfolgung machen. Würden solche Angaben zum Grund, Menschen dem Schnellverfahren in den sogenannten besonderen Aufnahmeeinrichtungen zu unterwerfen, wäre der menschen- und europarechtlich abgesicherte besondere Schutzanspruch traumatisierter Menschen nicht gegeben. Die Regierungsfraktionen würden damit auch ihren jüngsten Haushaltsbeschluss konterkarieren, wonach umfangreiche zusätzliche Mittel für die Unterstützung und Beratung von geflüchteten Frauen und Mädchen zur Verfügung gestellt werden, die Opfer sexualisierter Gewalt geworden sind."
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