Alle Storys
Folgen
Keine Story von Deutsches Institut für Menschenrechte mehr verpassen.

Deutsches Institut für Menschenrechte

Rechte von Menschen mit Behinderungen
Menschenrechtsinstitut begrüßt Verabschiedung des Berliner Landesgleichberechtigungsgesetzes

Berlin (ots)

Das Deutsche Institut für Menschenrechte begrüßt die heute beschlossene Neufassung des Landesgleichberechtigungsgesetzes durch das Berliner Abgeordnetenhaus.

"Das neue Landesgleichberechtigungsgesetz ist ein entscheidender Schritt auf dem Weg zur Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderungen in Berlin", stellt Catharina Hübner, Leiterin des Berlin-Projekts der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Instituts fest. Das Gesetz greife die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention vorbildlich auf. Die gesetzliche Verankerung des Anspruchs auf "angemessene Vorkehrungen", also auf individuelle Unterstützungsleistungen, sei positiv hervorzuheben. Ebenso die Einrichtung einer Landesfachstelle für Barrierefreiheit, die Ausweitung der Mitbestimmung von Menschen mit Behinderungen, etwa durch die Einrichtung eines Partizipationsfonds, oder die Einrichtung einer Schlichtungsstelle als niedrigschwelliges Verfahren zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten. Zudem wird die Landesregierung im Gesetz verpflichtet, regelmäßig über den Stand der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und die Umsetzung ihrer Rechte zu berichten. Außerdem soll die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention durch eine unabhängige Monitoringstelle überwacht werden.

"Mit dem Landesgleichberechtigungsgesetz nimmt Berlin im bundesweiten Vergleich eine Vorreiterrolle ein", so Hübner. Damit die Umsetzung des Gesetzes gelingen kann, müsse die neue Landesregierung nun ausreichend Geld dafür zur Verfügung stellen. Hübner bedauert jedoch, dass das Gesetz keine Regelung zum Schulunterricht in Gebärdensprache oder anderen Kommunikationsformen mehr enthält. Die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention fordert deshalb die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie auf, diesen Anspruch zeitnah im Schulgesetz und in entsprechenden Verordnungen abzusichern. Nur so könne das in der UN-Behindertenrechtskonvention verankerte Recht auf inklusive Bildung gewährleistet werden.

WEITERE INFORMATIONEN

https://ots.de/N2dBnA

Pressekontakt:

Ute Sonnenberg, 2. Pressesprecherin
Telefon: 030 259 359 - 453
E-Mail: sonnenberg@institut-fuer-menschenrechte.de
Twitter: @DIMR_Berlin

Original-Content von: Deutsches Institut für Menschenrechte, übermittelt durch news aktuell

Weitere Storys: Deutsches Institut für Menschenrechte
Weitere Storys: Deutsches Institut für Menschenrechte
  • 23.08.2021 – 16:01

    Evakuierung aus Afghanistan: Besonders gefährdete Menschen retten, bevor es zu spät ist

    Berlin (ots) - Anlässlich der Ereignisse in Afghanistan erklärt Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte: "Die Zeit für die Rettung afghanischer Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger sowie weiterer besonders gefährdeter Gruppen wird knapp. Viele zivilgesellschaftliche Organisationen haben geholfen, besonders ...

  • 17.08.2021 – 08:55

    15 Jahre AGG: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz ist menschenrechtlicher Meilenstein

    Berlin (ots) - Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) trat am 18. August 2006 in Kraft. Anlässlich des 15. Jahrestags erklärt Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte: "Diskriminierung raubt Menschen Lebenschancen, schließt Menschen aus der Gesellschaft aus und vergiftet das Zusammenleben. Das ist mit den Grund- und Menschenrechten ...