Deutsches Institut für Menschenrechte
Das Deutsche Institut für Menschenrechte fordert die Einhaltung des uneingeschränkten Folterverbots
Berlin (ots)
Das Deutsche Institut für Menschenrechte begrüßt die morgige Eröffnung des Strafprozesses gegen den ehemaligen Frankfurter Vize-Polizeipräsidenten Wolfgang Daschner. "Die Justiz kommt damit der völkerrechtlichen Verpflichtung nach, Foltervorwürfe gerichtlich zu klären, damit Folter und Folterandrohung angemessen bestraft werden können", betonte Heiner Bielefeldt, Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte.
Daschner hatte im Herbst 2002 einem Kindesentführer Folter androhen lassen, um das Versteck des entführten Jungen herauszufinden. Nach Bekanntwerden des Vorfalls kam es in Deutschland zu einer Debatte über den möglichen Einsatz von Folter in Ausnahmefällen.
Bielefeldt bekräftigte die absolute Geltung des Folterverbots, "das selbst in Krisensituationen gewahrt bleiben muss". Die Absolutheit des Folterverbots dürfe auch nicht im Zusammenhang mit der Terrorismusbekämpfung in Frage gestellt werden, so der Menschenrechtsexperte.
Für Interviews stehen Dr. Heiner Bielefeldt, Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte, und Petra Follmar-Otto, wissenschaftliche Mitarbeiterin, zur Verfügung.
Hintergrundinformationen des Deutschen Instituts für Menschenrechte zum Thema:
Petra Follmar, Wolfgang S. Heinz, Benjamin Schulz: Zur aktuellen Folterdebatte in Deutschland. Beiträge des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Berlin: Deutsches Institut für Menschenrechte, 2003 (Policy Paper 1)
Petra Follmar-Otto, Hendrik Cremer: Das neue Zusatzprotokoll zur UN-Anti-Folter-Konvention. Berlin: Deutsches Institut für Menschenrechte, 2004 (Policy Paper 2)
Heiner Bielefeldt: Das Folterverbot im Rechtsstaat. Berlin: Deutsches Institut für Menschenrechte, 2004 (Policy Paper 4)
Die Studien finden Sie auf der Homepage des Instituts www.institut-fuer-menschenrechte.de unter "Publikationen"
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