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Deutsches Institut für Menschenrechte

Deutsches Institut für Menschenrechte begrüßt Antidiskriminierungsgesetz und fordert Ratifikation des 12. Zusatzprotokolls zur Europäischen Menschenrechtskonvention

Berlin (ots)

Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat den
heute vorgestellten Entwurfes eines Antidiskriminierungsgesetzes
begrüßt. Heiner Bielefeldt, Direktor des Deutschen Instituts für
Menschenrechte: "Aus menschenrechtlicher Perspektive ist es positiv,
dass der Entwurf über eine Minimallösung hinausgeht und
Diskriminierung wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der
Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der
sexuellen Identität verbietet. Entgegen vieler Stellungnahmen, die
derzeit zu lesen sind, ist der Schutz vor Diskriminierung dem
liberalen Menschenrechtsverständnis nicht wesensfremd, sondern als
Schutz gleicher Würde und gleicher Freiheiten immanent."
Das Institut bemängelte Schwachstellen des Gesetzentwurfes bei der
Ausgestaltung der Antidiskriminierungsstelle und der
Verbandsbeteiligung. Erfahrungen aus anderen Ländern zeigten, dass
eine starke und unabhängige Antidiskriminierungsstelle für die
Wahrnehmung des gesetzlichen Schutzes zentrale Bedeutung habe, so
Bielefeldt. "Die Stelle sollte stärkere Befugnisse bei der
rechtlichen Beratung und Begleitung der Betroffenen erhalten. Die
Ernennung der Leitung sollte von der Legislaturperiode abgekoppelt
werden, um die Unabhängigkeit der Arbeit zu gewährleisten." Der
Begriff der 'Rasse' müsse aus dem Entwurf gestrichen werden. Das
Merkmal 'ethnische Herkunft' sichere bereits den Rechtsschutz für
Opfer rassistischer Diskriminierung.
Der Schutz vor Diskriminierung ist in den zentralen
internationalen und europäischen Menschenrechtsabkommen enthalten,
etwa in den Internationalen Pakten über bürgerliche und politische
sowie über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte und in der
Europäischen Menschenrechtskonvention. Für einige besonders von
Diskriminierung betroffene Gruppen ist dieser Schutz in speziellen
Abkommen ausdifferenziert, etwa im UN-Abkommen gegen
Rassendiskriminierung (ICERD) und im Frauenrechteübereinkommen
(CEDAW). Zu den dort niedergelegten Verpflichtungen gehört auch die
staatliche Pflicht, adäquaten und effektiven Rechtschutz gegen
Diskriminierung durch Private zu gewähren. Das Fehlen spezifischer
Antidiskriminierungsgesetzgebung in Deutschland war wiederholt Anlass
zu Kritik internationaler Menschenrechtsgremien, zuletzt seitens der
Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz vom Juni 2004.
Zudem forderte das Institut die Bundesregierung auf, neben der
Umsetzung der EU-Antidiskriminierungs-Richtlinien auch das 12.
Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention zu
ratifizieren. Dieses menschenrechtliche Instrument des Europarates,
das die Bundesregierung bereits 2000 gezeichnet hatte, verstärkt den
Schutz vor Diskriminierung durch staatliche Behörden und Gesetze. Mit
der deutschen Ratifikation würde das Protokoll in Kraft treten.

Pressekontakt:

Bettina Hildebrand
Telefon 030 - 259 359 -14
Mobil 0160 - 966 500 83
email hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de

Original-Content von: Deutsches Institut für Menschenrechte, übermittelt durch news aktuell

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